Betreten des Gebietes ist auf ausgewiesenen Wegen verboten.
Insbesondere ist verboten: die Felsbereiche zu betreten oder dort zu klettern
Die Ruine Flochberg krönt einen blütenreichen Heideberg bei Bopfingen. Kalkfelsen, alte Ackerterrassen und Hecken verbinden hier Natur und Geschichte am westlichen Rand des Nördlinger Rieses.
Mit der Ruine Flochberg auf seiner Kuppe ist der Schlossberg bei Bopfingen schon von weitem zu erkennen. Sein Gestein erzählt von einem gewaltigen Ereignis: Beim Einschlag des Riesmeteoriten wurden Kalkmassen aus dem Krater bis hierher geschleudert. Heute liegen rund um die Ruine blütenreiche Grasflächen, Felsen und steinige Hänge. Alte Ackerterrassen, Hecken und aufgeschichtete Steine zeugen von der langen Nutzung des Berges. Auf engem Raum finden Tiere und Pflanzen sonnige, offene Plätze und geschützte Nischen. Als Teil der Heideberge am Riesrand verbindet der Schlossberg solche Lebensräume miteinander. Ihre Vielfalt hängt daran, dass die kargen Hänge ihren offenen Charakter behalten. (Kurzfassung auf Grundlage eines Textes von Ulrike Kreh)
| Ort | Deutschland - Baden-Württemberg - Ostalbkreis |
| Webseite | https://rips-dienste.lubw.baden-wuerttemberg.de/rips/ripsservices/apps/naturschutz/schutzgebiete/steckbrief.aspx?id=929001000246 |
| Fläche | 9,47ha |
| Gründungsjahr | 2002 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | ed8aeda4-474c-45a9-970d-4d134093b7fe |
| Name und Abteilung |
Regierungspräsidium Stuttgart
Referat 56 - Naturschutz und Landschaftspflege |
| Webseite | https://rp.baden-wuerttemberg.de/rps/abt5/ref56/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Ruppmannstraße 21
70565 Stuttgart Deutschland |
Fauna
Habitat
Habitat
Betreten des Gebietes ist auf ausgewiesenen Wegen verboten.
Insbesondere ist verboten: die Felsbereiche zu betreten oder dort zu klettern
Radfahren ist nur auf öffentlichen Straßen erlaubt.
Insbesondere ist verboten: as Gebiet außerhalb befestigter Wege mit Fahrrädern zu befahren
Reiten ist verboten.
Kraftfahrzeuge sind verboten.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
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Bäume fällen oder verletzen ist verboten.
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12. Juni 2002