Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Steile Berghänge mit Felsen, Block(schutt)halden und weitgehend naturnahen Wäldern; Zeugnis historischer Waldbewirtschaftungsformen (Niederwälder und Eichenschälwälder).
Neben bizarren Felsbildungen und Blockhalden wird das Gebiet von Wäldern geprägt, die Relikte vorindustrieller Nutzungen darstellen, z.B. Eichenwälder, in denen Gerbrinde gewonnen wurde. Die wärmebegünstigen Wälder und die Felsbildungen sind Lebensraum seltener Arten wie Eichenglucke, ein Schmetterling, oder Wanderfalke.
| Ort | Deutschland - Baden-Württemberg - Ortenaukreis, Schwarzwald-Baar-Kreis |
| Webseite | https://rips-dienste.lubw.baden-wuerttemberg.de/rips/ripsservices/apps/naturschutz/schutzgebiete/steckbrief.aspx?id=909001000014 |
| Fläche | 1,06km² |
| Gründungsjahr | 2000 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | f4e7cf3c-ef13-47eb-8e79-0cc15a452c6f |
| Name und Abteilung |
Regierungspräsidium Freiburg
Referat 56 - Naturschutz und Landschaftspflege |
| Webseite | https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpf/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Bissierstraße 7
79114 Freiburg i. Br. Deutschland |
Fauna
Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Kraftfahrzeuge sind nur auf öffentlichen Straßen erlaubt.
Klettern ist verboten.
Zelten ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Pilze sammeln ist verboten.
Mineralien und Fossilien sammeln ist verboten.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.
20. Januar 2000
31. August 1995