Betreten ist nur auf Wegen erlaubt.
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
| Ort | Deutschland - Brandenburg - Oder-Spree |
| Fläche | 14,89km² |
| Gründungsjahr | 2002 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | a497b704-d2ea-48fb-9ea8-f562e364cd26 |
| Name und Abteilung |
Umweltamt Landkreis Oder-Spree
untere Naturschutzbehörde |
| Webseite | https://www.landkreis-oder-spree.de/Wirtschaft-Ordnung/Umwelt/Untere-Naturschutzbeh%C3%B6rde/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Breitscheidstraße 5
15848 Beeskow Deutschland |
Betreten ist nur auf Wegen erlaubt.
Reiten ist nur auf öffentlichen Straßen erlaubt.
Kraftfahrzeuge sind nur auf öffentlichen Straßen erlaubt.
Wassersport ist verboten.
Baden ist nur an ausgewiesenen Stellen erlaubt.
Baden ausschließlich an der Badestelle am Ostufers des Ziskensees erlaubt
Übernachten ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Pilze sammeln ist nur an ausgewiesenen Stellen vom 1. Juli bis zum 31. Dezember erlaubt.
in Zone 2
Tiere füttern ist verboten.
Angeln ist nur an ausgewiesenen Stellen erlaubt.
Angeln am Ziskensee ist ausschließlich am Ost- und am Nordwestufer innerhalb der in den topografischen Karten gekennzeichneten Angelzonen erlaubt; Angeln an den Moorgewässern Barleye und Kleiner Jakobssee verboten
10. April 2002