Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Das Naturschutzgebiet "Schlappolt" ist das einzige Flyschgebiet mit hervorragender botanischer, pflanzengeographischer und vegetationskundlicher Bedeutung in den bayerischen Alpen, das nahezu die alpine Höhenstufe erreicht. Zudem gelten die Zwergstrauchheiden, alpinen Rasen und zahlreichen seltenen Arten von Blütenpflanzen, Moosen und Flechten als schützenswert und sind von Belastungen und Eingriffen fernzuhalten. Außerdem sind die für den Fortbestand dieser seltenen Alpenflora notwendigen Standortbedingungen, insbesondere die geomorphologische und hydrologische Situation einschließlich der natürlichen Oberflächenstrukturen der verschiedenen Gesteine (Kalke, Tonschiefer und glimmerreiche Sandsteine) mit den daraus entstandenen vielfältigen Böden und Wuchsorten zu erhalten sowie eine stabile Vegetationsdecke - als Schutz vor Erosion - zu sichern. Darüber hinaus sind die Schlappoltkarseen als geologische Besonderheit und alpine Stillwasserbiotope zu schützen.
| Ort | Deutschland - Bayern - Oberallgäu |
| Fläche | 1,63km² |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | b9f9fc0f-8e6c-46e4-96ee-e0161e147fd7 |
| Name und Abteilung |
Regierung von Schwaben
Alpinium - Zentrum Naturerlebnis Alpin |
| Webseite | https://www.alpinium.bayern.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Am Scheid 5
87538 Obermaiselstein Deutschland |
Fauna
Flora
Fauna
Flora
Fauna
Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Kraftfahrzeuge sind nur auf öffentlichen Straßen erlaubt.
Wasserfahrzeuge (ohne Motor) sind verboten.
Motorisierte Wasserfahrzeuge sind verboten.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Baden ist nur an ausgewiesenen Stellen erlaubt.
in den (nicht ausgeschilderten) kleinen Seen / Tümpeln / im Ufer und Verlandungsbereich auf der Westseite des großen Schlappoltsees ist baden oder waten verboten.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.