Scheibenbuck-Bluttenbuck

Naturschutzgebiet

Beschreibung & Karte

Überblick

Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.

Allgemeine Informationen

Verantwortliche Organisationen

Regeln

Betretungsverhalten

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Betreten des Gebietes ist vom 1. März bis zum 31. Oktober verboten.

Aufenthaltsaktivitäten

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Zelten ist vom 1. November bis zum 28. Februar verboten.

Generelles Verhalten

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Abfall entsorgen ist vom 1. November bis zum 28. Februar verboten.

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Feuer ist vom 1. November bis zum 28. Februar verboten.

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Pflanzen sammeln ist vom 1. November bis zum 28. Februar verboten.

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Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist vom 1. November bis zum 28. Februar verboten.

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