Betreten abseits der Wege ist verboten.
Ganzjährig in Zone A und vom 1. März bis 31. Juli in Zone C
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Der nordwestlich des Ansbacher Ortsteiles Schalkhausen gelegene Scheerweiher mit seinen Verlandungsgesellschaften, den angrenzenden (wechsel-)feuchten Wiesenbereichen und Halbtrockenrasen sowie den dort charaktetistischen alten Huteichen und den unmittelbar benachbarten Laubmischwaldbeständen des westlichen Bocksberg-/Scheermühlrangens wird unter der Bezeichnung "Scheerweihergebiet bei Schalkhausen”, Stadt Ansbach, in den in § 2 bezeichneten Grenzen als Naturschutzgebiet geschützt.
| Ort | Deutschland - Bayern - Ansbach, Kreisfreie Stadt |
| Fläche | 52,90ha |
| Gründungsjahr | 1990 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 2944ba97-22d8-4320-93b0-4c0996c12cbb |
| Name und Abteilung |
Landratsamt Ansbach
42 |
| Webseite | https://www.landkreis-ansbach.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Crailsheimstraße 1
91522 Ansbach Deutschland |
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Ganzjährig in Zone A und vom 1. März bis 31. Juli in Zone C
Wassersport ist verboten.
Wasserfahrzeuge (ohne Motor) sind verboten.
Motorisierte Wasserfahrzeuge sind verboten.
Tauchen ist verboten.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Baden ist verboten.
Fotografieren und Filmen ist verboten.
in der Nähe von besetzten Vogelbrutstätten
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.