Scheerweihergebiet bei Schalkhausen

Naturschutzgebiet

Beschreibung & Karte

Überblick

Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.

Beschreibung

Der nordwestlich des Ansbacher Ortsteiles Schalkhausen gelegene Scheerweiher mit seinen Verlandungsgesellschaften, den angrenzenden (wechsel-)feuchten Wiesenbereichen und Halbtrockenrasen sowie den dort charaktetistischen alten Huteichen und den unmittelbar benachbarten Laubmischwaldbeständen des westlichen Bocksberg-/Scheermühlrangens wird unter der Bezeichnung "Scheerweihergebiet bei Schalkhausen”, Stadt Ansbach, in den in § 2 bezeichneten Grenzen als Naturschutzgebiet geschützt.

Allgemeine Informationen

Verantwortliche Organisationen

Regeln

Betretungsverhalten

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Betreten abseits der Wege ist verboten.

Ganzjährig in Zone A und vom 1. März bis 31. Juli in Zone C

Wasseraktivitäten

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Wassersport ist verboten.

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Wasserfahrzeuge (ohne Motor) sind verboten.

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Motorisierte Wasserfahrzeuge sind verboten.

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Tauchen ist verboten.

Aufenthaltsaktivitäten

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Zelten ist verboten.

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Lagern und Biwakieren ist verboten.

Luftaktivitäten

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Drohnen und Flugmodelle sind verboten.

Generelles Verhalten

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Abfall entsorgen ist verboten.

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Feuer ist verboten.

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Für Hunde gilt Leinenpflicht.

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Pflanzen sammeln ist verboten.

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Baden ist verboten.

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Fotografieren und Filmen ist verboten.

in der Nähe von besetzten Vogelbrutstätten

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Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.

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