Radfahren ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
[Es ist] verboten: das Gebiet außerhalb der befestigten Wege mit Fahrrädern zu befahren.
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
| Ort | Deutschland - Baden-Württemberg - Zollernalbkreis |
| Webseite | https://rips-dienste.lubw.baden-wuerttemberg.de/rips/ripsservices/apps/naturschutz/schutzgebiete/steckbrief.aspx?id=939001000293 |
| Fläche | 98,84ha |
| Gründungsjahr | 2002 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 5ba7fb73-c955-41be-9814-95b9d0c5ba93 |
| Name und Abteilung |
Regierungspräsidium Tübingen
Referat 56 - Naturschutz und Landschaftspflege |
| Webseite | https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpt/abt5/referat-56/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Konrad-Adenauer-Str. 20
72072 Tübingen Deutschland |
Radfahren ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
[Es ist] verboten: das Gebiet außerhalb der befestigten Wege mit Fahrrädern zu befahren.
Reiten ist verboten.
[Es ist] verboten: außerhalb der befestigten Wege zu reiten.
Kraftfahrzeuge sind verboten.
[Es ist] verboten: das Gebiet mit motorisierten Fahrzeugen aller Art zu befahren, ausgenommen Anlieger zur Bewirtschaftung der Grundstücke.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Feuer ist verboten.
[Es ist] verboten: außerhalb von eingerichteten, gekennzeichneten und zugelassenen Feuerstellen Feuer zu machen oder zu unterhalten.
Hunde sind verboten.
[Es ist] verboten: Hunde frei laufen zu lassen.
Pflanzen sammeln ist verboten.
[Es ist] verboten: Pflanzen oder Pflanzenteile einzubringen, zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören.
Pilze sammeln ist verboten.
Angeln ist verboten.
[Es ist] verboten: Tiere einzubringen, wild lebenden Tieren nachzustel len, sie mutwillig zu beunruhigen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder Puppen, Larven, Eier oder Nester oder sonstige Brut-, Wohn- oder Zufluchtsstätten dieser Tiere zu entfernen, zu beschädigen oder zu zerstören.
Fotografieren und Filmen ist verboten.
[Es ist] verboten: - Standorte besonders geschützter Pflanzen durch Auf suchen, Fotografieren, Filmen oder ähnliche Handlun gen zu beeinträchtigen oder zu zerstören; - wild lebende Tiere an ihren Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtsstätten durch Aufsuchen, Fotografieren, Filmen oder ähnliche Handlungen zu stören.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.
10. April 2002