Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Das Naturschutzgebiet Schanzenberge bei Mankmoos bewahrt einzigartige Trockenstandorte für seltene Flora und Fauna in Mecklenburg-Vorpommern. Seit 1998 geschützt, wird der Offencharakter für diese wichtigen Pionierlebensräume erhalten. Ein Betreten ist nicht gestattet.
Das Naturschutzgebiet Schanzenberge bei Mankmoos, gelegen bei Mankmoos in Mecklenburg-Vorpommern, schützt wertvolle Trockenstandorte. Seit seiner Unterschutzstellung im Jahr 1998 dient es der Pflege und Entwicklung dieser besonderen Lebensräume, die für spezialisierte Pflanzen- und Tierarten unter trockenen Bedingungen unerlässlich sind. Der Erhalt des Offencharakters ist hier von großer Bedeutung, da nach der Aufgabe der früheren Schafbeweidung eine natürliche Sukzession stattfindet. Durch gezielte Pflegemaßnahmen wie Mähen wird die weitere Entwicklung dieser wertvollen Pionierstandorte gesichert und dem Verschwinden seltener Arten entgegengewirkt. Das Gebiet ist Teil eines aktiven Kiestagebaus, weshalb ein Betreten nicht gestattet ist. Dies gewährleistet den Schutz der empfindlichen Ökosysteme und der hier beheimateten Artenvielfalt.
| Ort | Deutschland - Mecklenburg-Vorpommern - Nordwestmecklenburg |
| Fläche | 10,63ha |
| Gründungsjahr | 1998 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | bf844764-b333-41a2-a4ed-69daecf1c1d4 |
| Name und Abteilung |
Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern
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| Webseite | https://www.lung.mv-regierung.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Goldberger Straße 12b
18273 Güstrow Deutschland |
Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Reiten ist verboten.
Kraftfahrzeuge sind verboten.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Mineralien und Fossilien sammeln ist verboten.
Tiere füttern ist verboten.
Angeln ist verboten.
Baden ist verboten.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.