Schaichtal

Naturschutzgebiet

Beschreibung & Karte

Überblick

Zwischen bewaldeten Hängen windet sich die Schaich durch eine schmale Wiesenaue. Quellen, kleine Weiher und blütenreiche Feuchtwiesen bilden im Schönbuch einen zusammenhängenden Lebensraum.

Beschreibung

Zwischen Dettenhausen und Neuenhaus zieht sich das Schaichtal durch die Wälder des Schönbuchs. Der Bach windet sich frei durch eine schmale Aue, in der feuchte Wiesen, hohe Blütensäume und kleine Weiher einander ablösen. Aus den seitlichen Waldschluchten fließen kühle Quellbäche zu. Sie verbinden die Hänge mit dem Talgrund und bieten Tieren geschützte Plätze für ihren Nachwuchs. In der dicht besiedelten Umgebung ist dieser zusammenhängende Talraum eine Besonderheit. Seine Vielfalt beruht auf dem engen Nebeneinander von Wasser, Wiesen und Wald. Saubere Bäche und eine schonende Wiesennutzung erhalten die Bedingungen, auf die die vielen Bewohner dieser grünen Verbindung angewiesen sind. (Kurzfassung auf Grundlage eines Textes von Volker Kracht)

Allgemeine Informationen

Verantwortliche Organisationen

Schutzzwecke

Fauna

Feuersalamander

Habitat

Pfeifengraswiesen

Fauna

Bachneunauge

Regeln

Betretungsverhalten

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Betreten ist nur auf Wegen erlaubt.

Es ist verboten: das Schutzgebiet an den Ufern, in Hochstauden und Naßwiesen ganzjährig und auf den übrigen Wiesen zwischen dem 1. März und 1. Oktober außerhalb der Wege zu betreten oder zu befahren.

Radaktivitäten

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Radfahren ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.

Es ist verboten: das Schutzgebiet an den Ufern, in Hochstauden und Naßwiesen ganzjährig und auf den übrigen Wiesen zwischen dem 1. März und 1. Oktober außerhalb der Wege zu betreten oder zu befahren; den geschützten Bereich außerhalb der Fahrwege mit Fahrrädern, insbesondere mit Mountain-Bikes zu befahren.

Reitaktivitäten

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Reiten ist verboten.

Es ist verboten: im Schutzgebiet außerhalb der Fahrwege zu reiten.

Motorisierte Aktivitäten

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Kraftfahrzeuge sind verboten.

Es ist verboten: das Schutzgebiet an den Ufern, in Hochstauden und Naßwiesen ganzjährig und auf den übrigen Wiesen zwischen dem 1. März und 1. Oktober außerhalb der Wege zu betreten oder zu befahren.

Wasseraktivitäten

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Wasserfahrzeuge (ohne Motor) sind verboten.

Es ist verboten: Modellboote zu Wasser zu bringen

Aufenthaltsaktivitäten

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Übernachten ist verboten.

Flugaktivitäten

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Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.

Generelles Verhalten

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Drohnen und Flugmodelle sind verboten.

dtp_disposingofwaste_forbidden_regular

Abfall entsorgen ist verboten.

Es ist verboten: Abfälle oder sonstige Gegenstände zu lagern

dtp_fire_forbidden_regular

Feuer ist verboten.

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Für Hunde gilt Leinenpflicht.

Außerhalb der Wege Hunde frei laufen zu lassen ist verboten

dtp_collectingplants_forbidden_regular

Pflanzen sammeln ist verboten.

Es ist verboten: Pflanzen oder Pflanzenteile einzubringen, zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören.

dtp_mushroomcollecting_forbidden_regular

Pilze sammeln ist verboten.

dtp_photographingfilming_forbidden_regular

Fotografieren und Filmen ist verboten.

Es ist verboten: Störungen an den Lebens-, Brut- und Wohnstätten wildlebender Tiere, insbesondere durch Fotografieren, Filmen, das Betreiben von Tonwiedergabegeräten oder ähnlichen Handlungen zu verursachen.

dtp_noisetaperecordersplayers_forbidden_regular

Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.

Es ist verboten: Ohne zwingenden Grund Lärm und Luftverunreinigungen zu verursachen sowie das Betreiben von Tonwiedergabegeräten oder Ähnlichem.

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