Betreten ist nur auf Wegen erlaubt.
Zwischen bewaldeten Hängen windet sich die Schaich durch eine schmale Wiesenaue. Quellen, kleine Weiher und blütenreiche Feuchtwiesen bilden im Schönbuch einen zusammenhängenden Lebensraum.
Zwischen Dettenhausen und Neuenhaus zieht sich das Schaichtal durch die Wälder des Schönbuchs. Der Bach windet sich frei durch eine schmale Aue, in der feuchte Wiesen, hohe Blütensäume und kleine Weiher einander ablösen. Aus den seitlichen Waldschluchten fließen kühle Quellbäche zu. Sie verbinden die Hänge mit dem Talgrund und bieten Tieren geschützte Plätze für ihren Nachwuchs. In der dicht besiedelten Umgebung ist dieser zusammenhängende Talraum eine Besonderheit. Seine Vielfalt beruht auf dem engen Nebeneinander von Wasser, Wiesen und Wald. Saubere Bäche und eine schonende Wiesennutzung erhalten die Bedingungen, auf die die vielen Bewohner dieser grünen Verbindung angewiesen sind. (Kurzfassung auf Grundlage eines Textes von Ulrike Kreh)
| Ort | Deutschland - Baden-Württemberg - Böblingen, Esslingen, Reutlingen |
| Webseite | https://rips-dienste.lubw.baden-wuerttemberg.de/rips/ripsservices/apps/naturschutz/schutzgebiete/steckbrief.aspx?id=929001000048 |
| Fläche | 2,71km² |
| Gründungsjahr | 1995 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 0ff3b844-365b-4d93-9c31-9a0f16b75e93 |
| Name und Abteilung |
Regierungspräsidium Stuttgart
Referat 56 - Naturschutz und Landschaftspflege |
| Webseite | https://rp.baden-wuerttemberg.de/rps/abt5/ref56/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Ruppmannstraße 21
70565 Stuttgart Deutschland |
Fauna
Habitat
Fauna
Betreten ist nur auf Wegen erlaubt.
Radfahren ist nur auf öffentlichen Straßen erlaubt.
Wasserfahrzeuge (ohne Motor) sind verboten.
Motorisierte Wasserfahrzeuge sind verboten.
Übernachten ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Bäume fällen oder verletzen ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.
23. Februar 1995