Reiten ist verboten.
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
| Ort | Deutschland - Bayern - Ansbach, Landkreis |
| Webseite | https://www.landkreis-ansbach.de/Leben/Natur-Umwelt/Naturschutz/Naturschutz-Schutzgebiete.php?object=tx,3797.2.1&FID=3797.698.1&La=1&kuo=2&call=suche |
| Fläche | 47,49ha |
| Gründungsjahr | 1993 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 1d6be4a9-3b59-49aa-aee5-e443b6f78649 |
| Name und Abteilung |
Landratsamt Ansbach
42 |
| Webseite | https://www.landkreis-ansbach.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Crailsheimstraße 1
91522 Ansbach Deutschland |
Reiten ist verboten.
Kraftfahrzeuge sind verboten.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Bäume fällen oder verletzen ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.