Betreten abseits der Wege ist verboten.
[Es ist] verboten: durch Beschilderung oder andere Hindernisse, wie z. B. Abschrankungen, gesperrte Bereiche außerhalb der gekennzeichneten Wege und Pfade zu betreten.
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
| Ort | Deutschland - Baden-Württemberg - Zollernalbkreis |
| Webseite | https://rips-dienste.lubw.baden-wuerttemberg.de/rips/ripsservices/apps/naturschutz/schutzgebiete/steckbrief.aspx?id=939001000055 |
| Fläche | 1,01km² |
| Gründungsjahr | 1987 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 475679be-ed96-4f7c-bd0e-ddea3812bde5 |
| Name und Abteilung |
Regierungspräsidium Tübingen
Referat 56 - Naturschutz und Landschaftspflege |
| Webseite | https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpt/abt5/referat-56/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Konrad-Adenauer-Str. 20
72072 Tübingen Deutschland |
Betreten abseits der Wege ist verboten.
[Es ist] verboten: durch Beschilderung oder andere Hindernisse, wie z. B. Abschrankungen, gesperrte Bereiche außerhalb der gekennzeichneten Wege und Pfade zu betreten.
Wintersport ist verboten.
[Es ist] verboten: das Befahren des Schutzgebietes mit Fahrzeugen aller Art, einschließlich Motorschlitten, mit Skiern, Rodelschlitten oder sonstigen, zum Rodeln geeigneten Geräten
Kraftfahrzeuge sind verboten.
[Es ist] verboten: das Befahren des Schutzgebietes mit Fahrzeugen aller Art, einschließlich Motorschlitten, mit Skiern, Rodelschlitten oder sonstigen, zum Rodeln geeigneten Geräten
Klettern ist verboten.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
[Es ist] verboten: Abfälle oder sonstige Gegenstände zu lagern.
Feuer ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
[Es ist] verboten:Neuaufforstungen vorzunehmen, oder auf andere Weise Pflanzen oder Pflanzenteile einzubringen, zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören.
Pilze sammeln ist verboten.
[Es ist] verboten: Gesteinsteile zu entnehmen.
Mineralien und Fossilien sammeln ist verboten.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.
4. April 1996