Reiten ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
| Ort | Deutschland - Bayern - Garmisch-Partenkirchen |
| Fläche | 39,63km² |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | e4113825-a138-4be1-9ce1-c8da7bcc9dfc |
| Name und Abteilung |
Landratsamt Garmisch-Partenkirchen
Untere Naturschutzbehörde |
| Webseite | https://www.lra-gap.de/de/naturschutz-landwirtschaft-gartenbau-schifffahrt-und-wasserwirtschaft.html |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Olympiastr. 10
82467 Garmisch-Partenkirchen Deutschland |
Reiten ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Kraftfahrzeuge sind nur auf öffentlichen Straßen erlaubt.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Feuer ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Es wird verboten mehr als einen Handstrauß zu entnehmen. Es ist verboten geschützte Pflanzen zu pflücken.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.
9. September 1970