Betreten abseits der Wege ist verboten.
Ausgenommen ist das Aufsuchen der beiden Beobachtungseinrichtungen im Bereich des Dammbauwerkes und der vorhandenen Ruhebank an der südlichen NSG-Grenze. Pfade oder Wildwechsel sind keine Feld- oder Waldwege.
Das Naturschutzgebiet Sangweiher in Rheinland-Pfalz dient dem Schutz der heimischen Pflanzen- und Tierwelt sowie ihrer Lebensräume. Es trägt maßgeblich zur Erhaltung der regionalen Artenvielfalt bei.
Das Sangweiher ist ein ausgewiesenes Naturschutzgebiet in Rheinland-Pfalz, Deutschland. Dieses Schutzgebiet erfüllt eine wichtige Funktion bei der Bewahrung der natürlichen Umwelt, indem es wertvolle lokale Ökosysteme erhält. Sein Hauptzweck ist die Sicherung und Entwicklung vielfältiger Lebensräume für einheimische Pflanzen- und Tierarten, einschließlich seltener und gefährdeter Spezies. Das Gebiet leistet einen wesentlichen Beitrag zur Erhaltung der Biodiversität in der Region. Besucher können die ungestörte Natur und die ökologische Bedeutung des Gebiets wertschätzen, das als Rückzugsort für Wildtiere und als wichtiger Bestandteil des regionalen Naturerbes dient.
| Ort | Deutschland - Rheinland-Pfalz - Vulkaneifel |
| Webseite | https://berichte.naturschutz.rlp.de/oneo/nsg/NSG-7100-105 |
| Fläche | 49,17ha |
| Gründungsjahr | 1994 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | f1d68d2c-8f24-44ab-91f3-f37b56d76fff |
| Name und Abteilung |
Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz
|
| Webseite | https://snu.rlp.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Diether-von-Isenburg-Straße 7
55116 Mainz Deutschland |
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Ausgenommen ist das Aufsuchen der beiden Beobachtungseinrichtungen im Bereich des Dammbauwerkes und der vorhandenen Ruhebank an der südlichen NSG-Grenze. Pfade oder Wildwechsel sind keine Feld- oder Waldwege.
Radfahren ist nur auf öffentlichen Straßen erlaubt.
Reiten ist verboten.
Bespannte Fahrzeuge (Kutschen) sind nur auf öffentlichen Straßen erlaubt.
Kraftfahrzeuge sind nur auf öffentlichen Straßen erlaubt.
Wasserfahrzeuge (ohne Motor) sind in ausgewiesenen Bereichen verboten.
Gilt für den „Sangweiher“.
Motorisierte Wasserfahrzeuge sind in ausgewiesenen Bereichen verboten.
Gilt für den „Sangweiher“.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Implizit erlaubt, da nur das freie Laufenlassen verboten ist.
Bäume fällen oder verletzen ist verboten.
Das Verbot umfasst das Fällen oder Verletzen von Bäumen.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Das Verbot umfasst das Entfernen, Abbrennen oder Beschädigen von Pflanzen aller Art.
Pilze sammeln ist verboten.
Angeln ist verboten.
Fotografieren und Filmen ist verboten.
gilt für wildlebende Tieren an deren Bau, Nest- oder Ruhebereich
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.
Das Verbot bezieht sich auf jegliche Art von Lärm.