Betreten abseits der Wege ist verboten.
Naturschutzgebiet Sandlache in Rheinland-Pfalz bewahrt eine vielfältige Landschaft mit Wasser- und Wechselbereichen, Auenwäldern (Weich- und Hartholzauen) sowie feuchten und trockenen Wiesen entlang der Alten Sandlach. Ein wichtiges Ökosystem.
Das Naturschutzgebiet Sandlache in Rheinland-Pfalz, südlich des Rheins und nördlich von Ingelheim am Rhein gelegen, wurde 1979 unter Schutz gestellt. Es dient der Erhaltung einer schützenswerten Flussauenlandschaft entlang der Alten Sandlach. Hier finden sich wertvolle Wasser- und Wasserwechselbereiche, die für spezialisierte Tier- und Pflanzenarten von großer Bedeutung sind. Ergänzt wird dieses Mosaik durch ausgedehnte Weich- und Hartholzauenwälder, welche charakteristisch für Flussniederungen sind. Zudem prägen feuchte und trockene Wiesen das Landschaftsbild und tragen zur hohen Biodiversität bei. Die Sandlache repräsentiert ein einzigartiges Naturerbe, das die ursprünglichen Lebensräume einer Flusslandschaft widerspiegelt und deren ökologische Funktion für die Region aufrechterhält.
| Ort | Deutschland - Rheinland-Pfalz - Mainz-Bingen |
| Webseite | https://berichte.naturschutz.rlp.de/oneo/nsg/NSG-7300-025 |
| Fläche | 57,58ha |
| Gründungsjahr | 1979 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | f5175970-8bf2-44ef-a022-636634a9f278 |
| Name und Abteilung |
Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz
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| Webseite | https://snu.rlp.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Diether-von-Isenburg-Straße 7
55116 Mainz Deutschland |
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Reiten ist verboten.
Wasserfahrzeuge (ohne Motor) sind verboten.
Motorisierte Wasserfahrzeuge sind verboten.
Nutzung von Schwimmhilfe (Surfbretter, Luftmatratze) ist verboten.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Pilze sammeln ist verboten.
Angeln ist verboten.
Fotografieren und Filmen ist verboten.
Verboten ist es Tiere an ihren Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtsstätten aufzusuchen, zu fotografieren oder zu filmen.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.