Betreten abseits der Wege ist verboten.
Die Sandgrube am Weilersberg ist ein Naturschutzgebiet mit einer einzigartigen Mischung aus trockenen Kalkflugsandhängen und feuchten Biotopen. Sie schützt seltene Pflanzen und Tiere als Teil des Natura-2000-Netzes.
Das Naturschutzgebiet Sandgrube am Weilersberg, eine ehemalige Sandgrube, bietet eine beeindruckende Vielfalt an Lebensräumen. Hier treffen trockene, sonnenexponierte Kalkflugsandhänge auf feuchte und wechselfeuchte Bereiche. Die unterschiedlichen Bedingungen – begünstigt durch den verbliebenen Kalkflugsand und den wasserundurchlässigen Mergel im Untergrund – schaffen ein Mosaik aus wertvollen Biotopen. Dieser Lebensraumreichtum fördert eine einzigartige Flora und Fauna, die sich an diese spezifischen Bodenverhältnisse angepasst hat. Das Gebiet ist von überregionaler Bedeutung und ein essenzieller Bestandteil des FFH-Gebietes "Kalkflugsandgebiet zwischen Mainz und Ingelheim" sowie des europäischen Natura-2000-Netzes. Die Unterschutzstellung zielt darauf ab, diese besonderen Lebensräume mit ihren angepassten Arten zu bewahren und ihre ökologische Funktion im größeren Verbund zu sichern. Es ist ein Beispiel dafür, wie aus ehemaligen Abbauflächen wertvolle Naturparadiese entstehen können.
| Ort | Deutschland - Rheinland-Pfalz - Mainz-Bingen |
| Webseite | https://berichte.naturschutz.rlp.de/oneo/nsg/NSG-7300-082 |
| Fläche | 10,59ha |
| Gründungsjahr | 1986 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | ee003b61-9cfd-401c-a7bb-8795c6abea3d |
| Name und Abteilung |
Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz
|
| Webseite | https://snu.rlp.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Diether-von-Isenburg-Straße 7
55116 Mainz Deutschland |
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Radfahren ist verboten.
Reiten ist verboten.
Kraftfahrzeuge sind verboten.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Pilze sammeln ist verboten.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.