Betreten abseits der Wege ist verboten.
Das Naturschutzgebiet Saarsteilhänge am Kaiserweg liegt im Landkreis Trier-Saarburg in Rheinland-Pfalz. Das 120,92 Hektar große Gebiet wurde mit Verordnung vom 12. Juni 1992 unter Schutz gestellt und erstreckt sich direkt entlang der östlich fließenden Saar zwischen der Ortsgemeinde Taben-Rodt im Norden und Saarhölzbach, einem Ortsteil der Gemeinde Mettlach, im Süden. Es bildet einen Teil des unteren Saartals und zeichnet sich durch Schlucht- und Hangwälder, Blockschutthalden sowie naturnahe Bachtäler aus.
| Ort | Deutschland - Rheinland-Pfalz - Trier-Saarburg |
| Webseite | https://berichte.naturschutz.rlp.de/oneo/nsg/NSG-7100-253 |
| Fläche | 1,20km² |
| Gründungsjahr | 1992 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 72661eba-a4ad-416a-958b-b419752ab589 |
| Name und Abteilung |
Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz
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| Webseite | https://snu.rlp.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Diether-von-Isenburg-Straße 7
55116 Mainz Deutschland |
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Reiten ist verboten.
Kraftfahrzeuge sind verboten.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Fotografieren und Filmen ist verboten.
Verboten ist es Tiere an ihren Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtsstätten aufzusuchen, zu fotografieren oder zu filmen.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.