Betreten des Gebietes ist vom 15. März bis zum 1. August verboten.
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
| Ort | Deutschland - Bayern - Deggendorf |
| Fläche | 1,49km² |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 2a94d4d9-1a53-49f8-870d-fae24a5205bf |
| Name und Abteilung |
Naturpark Bayerischer Wald e.V.
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| Webseite | http://naturpark-bayer-wald.de |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Info-Zentrum 3
94227 Zwiesel Deutschland |
Betreten des Gebietes ist vom 15. März bis zum 1. August verboten.
Reiten ist nur auf öffentlichen Straßen vom 2. August bis zum 14. März erlaubt.
Kraftfahrzeuge sind nur auf öffentlichen Straßen vom 2. August bis zum 14. März erlaubt.
Zelten ist vom 2. August bis zum 14. März verboten.
Lagern und Biwakieren ist vom 2. August bis zum 14. März verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist vom 2. August bis zum 14. März verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind vom 2. August bis zum 14. März verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht vom 2. August bis zum 14. März.
Fotografieren und Filmen ist vom 2. August bis zum 14. März verboten.
Wenn dadurch Tiere an ihren Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtstätten gestört werden
Landkreis Deggendorf - 10. Dezember 1999