Runstwiesen und Totenmoos

Naturschutzgebiet

Beschreibung & Karte

Überblick

Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.

Allgemeine Informationen

Verantwortliche Organisationen

Regeln

Betretungsverhalten

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Betreten des Gebietes ist vom 15. März bis zum 1. August verboten.

Reitaktivitäten

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Reiten ist nur auf öffentlichen Straßen vom 2. August bis zum 14. März erlaubt.

Motorisierte Aktivitäten

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dtp_officiallypublicdedicatedstreetsplaces_allowed_regular

Kraftfahrzeuge sind nur auf öffentlichen Straßen vom 2. August bis zum 14. März erlaubt.

Aufenthaltsaktivitäten

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Zelten ist vom 2. August bis zum 14. März verboten.

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Lagern und Biwakieren ist vom 2. August bis zum 14. März verboten.

Luftaktivitäten

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Luftsport (Starten und Landen) ist vom 2. August bis zum 14. März verboten.

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Drohnen und Flugmodelle sind vom 2. August bis zum 14. März verboten.

Generelles Verhalten

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Für Hunde gilt Leinenpflicht vom 2. August bis zum 14. März.

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Fotografieren und Filmen ist vom 2. August bis zum 14. März verboten.

Wenn dadurch Tiere an ihren Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtstätten gestört werden

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