Betreten ist nur auf Wegen erlaubt.
Es ist verboten: außerhalb von Straßen oder Wegen zu betreten.
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
| Ort | Deutschland - Baden-Württemberg - Sigmaringen |
| Webseite | https://rips-dienste.lubw.baden-wuerttemberg.de/rips/ripsservices/apps/naturschutz/schutzgebiete/steckbrief.aspx?id=939001000118 |
| Fläche | 1,32km² |
| Gründungsjahr | 1996 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 201b00c4-d055-4920-9186-153746362329 |
| Name und Abteilung |
Regierungspräsidium Tübingen
Referat 56 - Naturschutz und Landschaftspflege |
| Webseite | https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpt/abt5/referat-56/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Konrad-Adenauer-Str. 20
72072 Tübingen Deutschland |
Betreten ist nur auf Wegen erlaubt.
Es ist verboten: außerhalb von Straßen oder Wegen zu betreten.
Radfahren ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Es ist verboten: außerhalb von Straßen und befestigten Wegen zu reiten oder mit Fahrzeugen aller Art, ausgenommen Krankenfahrstühle, zu fahren.
Reiten ist verboten.
Es ist verboten: außerhalb von Straßen und befestigten Wegen zu reiten oder mit Fahrzeugen aller Art, ausgenommen Krankenfahrstühle, zu fahren.
Kraftfahrzeuge sind verboten.
Es ist verboten: außerhalb von Straßen und befestigten Wegen zu reiten oder mit Fahrzeugen aller Art, ausgenommen Krankenfahrstühle, zu fahren.
Übernachten ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Es ist verboten: mit Luftfahrzeugen jeglicher Art, einschließlich Modellflugzeugen zu starten oder zu landen.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Es ist verboten: mit Luftfahrzeugen jeglicher Art, einschließlich Modellflugzeugen zu starten oder zu landen.
Abfall entsorgen ist verboten.
Es ist verboten: Abfälle oder sonstige Gegenstände zu lagern.
Feuer ist verboten.
Hunde sind verboten.
Es ist verboten: Hunde frei laufen zu lassen.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Es ist verboten: Pflanzen oder Pflanzenteile einzubringen, zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören.
Pilze sammeln ist verboten.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.
20. September 1996