Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Das Naturschutzgebiet „Rückerscheid mit Aubachtal“ umfasst den Talbereich des Aubaches im Süden und einen nördlichen Hangbereich mit Huteweide (Waldweide), wie sie für den Westerwald typisch ist. Das Landschaftsbild ist deutlich von der historischen Nutzung des Grünlandes als Weide für Ziegen, Schafe und Rinder geprägt. Noch bis in die 1980er Jahre wurden die gemeindeeigenen Weiden mit Rindern beweidet. Hierdurch entstand ein großflächiger, offener Grünlandkomplex mit eingestreuten Hecken, Bäumen und Baumgruppen. Ein Mosaik aus nassen und trockenen Wiesenstandorten beherbergt besonders schützenswerte Pflanzengesellschaften. Hier gedeihen seltene, streng geschützte Pflanzenarten, wie beispielsweise verschiedene Orchideen. Hervorzuheben ist zudem das Vorkommen des Blauschillernden Feuerfalters, einer vom Aussterben bedrohten kleinen Schmetterlingsart. Seine Verbreitung ist in ganz Hessen auf den Hohen Westerwald beschränkt. Die großflächigen feuchten Wiesen des Naturschutzgebietes sind zudem Brut- und Nahrungsrevier zahlreicher, teils bedrohter Vogelarten.
| Ort | Deutschland - Hessen - Lahn-Dill-Kreis |
| Fläche | 78,37ha |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 62452fc4-7da1-46d9-9d83-44aa4e908ee9 |
| Name und Abteilung |
Regierungspräsidium Gießen
|
| Webseite | https://rp-giessen.hessen.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen Deutschland |
Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Wintersport ist nur auf ausgewiesenen Flächen erlaubt.
Wassersport ist verboten.
Wasserfahrzeuge (ohne Motor) sind verboten.
Motorisierte Wasserfahrzeuge sind verboten.
Tauchen ist verboten.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht in ausgewiesenen Bereichen.
Bäume fällen oder verletzen ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Pilze sammeln ist verboten.
Mineralien und Fossilien sammeln ist verboten.
Tiere füttern ist verboten.
Angeln ist verboten.
Baden ist verboten.
Baden von Tieren ist verboten.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.