Radfahren ist nur auf öffentlichen Straßen erlaubt.
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
| Ort | Deutschland - Bayern - Regen |
| Fläche | 12,86ha |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 843a3aae-c602-4a05-8a78-880abc6642c6 |
| Name und Abteilung |
Naturpark Bayerischer Wald e.V.
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| Webseite | http://naturpark-bayer-wald.de |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Info-Zentrum 3
94227 Zwiesel Deutschland |
Radfahren ist nur auf öffentlichen Straßen erlaubt.
Reiten ist nur auf öffentlichen Straßen erlaubt.
Kraftfahrzeuge sind nur auf öffentlichen Straßen erlaubt.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Feuer ist verboten.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.
wenn andere Personen dadurch belästigt oder freilebende Tiere beunruhigt werden können
Landkreis Regen - 7. Mai 1973