Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Der Rote See bei Glowe ist ein Naturschutzgebiet an der Schaabe auf Rügen, direkt am Großen Jasmunder Bodden. Es schützt eine einzigartige Boddenlandschaft mit ihren Küstenhabitaten und vielfältigen Arten.
Das Naturschutzgebiet Roter See bei Glowe liegt am östlichen Ende der Schaabe auf Rügen, direkt angrenzend an den Großen Jasmunder Bodden. Als Teil des FFH-Gebiets 'Nordrügensche Boddenlandschaft' besitzt es europäische Bedeutung für den Artenschutz. Das Schutzgebiet bewahrt eine charakteristische Boddenlandschaft mit ihren spezifischen Küsten- und Feuchtbiotopen. Es bietet Lebensraum für eine Vielzahl von Pflanzen- und Tierarten, die an die besonderen Bedingungen dieses Brackwassergebietes angepasst sind. Auch wenn frühere Eingriffe wie Entwässerung und ein Deich den natürlichen Wasseraustausch mit dem Jasmunder Bodden beeinflussen, bleibt die ökologische Bedeutung des Gebiets hoch. Ziel ist es, diese seltenen Boddenökosysteme und die dort beheimatete Flora und Fauna langfristig zu erhalten und so einen wichtigen Beitrag zum Naturerbe Rügens zu leisten.
| Ort | Deutschland - Mecklenburg-Vorpommern - Vorpommern-Rügen |
| Fläche | 2,17km² |
| Gründungsjahr | 1990 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 8d9fbe75-2a01-4e34-aec2-4f9115102b4b |
| Name und Abteilung |
Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern
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| Webseite | https://www.lung.mv-regierung.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Goldberger Straße 12b
18273 Güstrow Deutschland |
Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Reiten ist verboten.
Kraftfahrzeuge sind verboten.
Wassersport ist verboten.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Mineralien und Fossilien sammeln ist verboten.
Tiere füttern ist verboten.
Angeln ist verboten.
Baden ist verboten.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.
10. Oktober 1994