Betreten abseits der Wege ist verboten.
Es ist verboten: das Schutzgebiet außerhalb der Wege zu betreten oder zu befahren.
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
| Ort | Deutschland - Baden-Württemberg - Ravensburg |
| Webseite | https://rips-dienste.lubw.baden-wuerttemberg.de/rips/ripsservices/apps/naturschutz/schutzgebiete/steckbrief.aspx?id=939001000110 |
| Fläche | 52,65ha |
| Gründungsjahr | 1993 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 32a5a692-bf35-44bd-a8ca-36488acd2f40 |
| Name und Abteilung |
Regierungspräsidium Tübingen
Referat 56 - Naturschutz und Landschaftspflege |
| Webseite | https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpt/abt5/referat-56/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Konrad-Adenauer-Str. 20
72072 Tübingen Deutschland |
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Es ist verboten: das Schutzgebiet außerhalb der Wege zu betreten oder zu befahren.
Radfahren ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Es ist verboten: das Schutzgebiet außerhalb der Wege zu betreten oder zu befahren.
Reiten ist verboten.
Es ist verboten: im Schutzgebiet außer auf den in der Schutzgebietskarte gekennzeichneten Wegen zu reiten.
Kraftfahrzeuge sind verboten.
Es ist verboten: das Schutzgebiet außerhalb der Wege zu betreten oder zu befahren.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Es ist verboten: mit Luftfahrzeugen aller Art zu starten oder zu landen.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Es ist verboten: mit Luftfahrzeugen aller Art zu starten oder zu landen.
Abfall entsorgen ist verboten.
Es ist verboten: Abfälle oder sonstige Gegenstände zu lagern.
Feuer ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Es ist verboten: Pflanzen oder Pflanzenteile einzubringen, zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören.
Pilze sammeln ist verboten.
Baden ist verboten.
Es ist verboten: in Torfstichen zu baden.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.
23. April 1993