Roschbach

Naturschutzgebiet

Beschreibung & Karte

Überblick

Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.

Allgemeine Informationen

Verantwortliche Organisationen

Regeln

Betretungsverhalten

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Betreten des Gebietes ist vom 15. Mai bis zum 30. September verboten.

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Betreten abseits der Wege ist vom 1. Oktober bis zum 14. Mai verboten.

die Feuchtbereiche (Quellhorizonte, Tümpel, Schachtelhalmstandorte) dürfen nicht betreten werden

Radsportaktivitäten

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Radfahren ist vom 1. Oktober bis zum 14. Mai verboten.

Motorisierte Aktivitäten

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Kraftfahrzeuge sind vom 1. Oktober bis zum 14. Mai verboten.

Aufenthaltsaktivitäten

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Zelten ist vom 1. Oktober bis zum 14. Mai verboten.

Luftaktivitäten

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Drohnen und Flugmodelle sind vom 1. Oktober bis zum 14. Mai verboten.

Generelles Verhalten

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Abfall entsorgen ist vom 1. Oktober bis zum 14. Mai verboten.

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Feuer ist vom 1. Oktober bis zum 14. Mai verboten.

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Pflanzen sammeln ist vom 1. Oktober bis zum 14. Mai verboten.

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Pilze sammeln ist vom 1. Oktober bis zum 14. Mai verboten.

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Tiere füttern ist vom 1. Oktober bis zum 14. Mai verboten.

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Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist vom 1. Oktober bis zum 14. Mai verboten.

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