Betreten des Gebietes ist vom 15. Mai bis zum 30. September verboten.
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
| Ort | Deutschland - Baden-Württemberg - Zollernalbkreis |
| Webseite | https://rips-dienste.lubw.baden-wuerttemberg.de/rips/ripsservices/apps/naturschutz/schutzgebiete/steckbrief.aspx?id=939001000142 |
| Fläche | 1,08km² |
| Gründungsjahr | 1985 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 0fa1c1e1-5b80-4d9b-8ee9-ddb220cb3204 |
| Name und Abteilung |
Regierungspräsidium Tübingen
Referat 56 - Naturschutz und Landschaftspflege |
| Webseite | https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpt/abt5/referat-56/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Konrad-Adenauer-Str. 20
72072 Tübingen Deutschland |
Betreten des Gebietes ist vom 15. Mai bis zum 30. September verboten.
Betreten abseits der Wege ist vom 1. Oktober bis zum 14. Mai verboten.
die Feuchtbereiche (Quellhorizonte, Tümpel, Schachtelhalmstandorte) dürfen nicht betreten werden
Radfahren ist vom 1. Oktober bis zum 14. Mai verboten.
Kraftfahrzeuge sind vom 1. Oktober bis zum 14. Mai verboten.
Zelten ist vom 1. Oktober bis zum 14. Mai verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind vom 1. Oktober bis zum 14. Mai verboten.
Abfall entsorgen ist vom 1. Oktober bis zum 14. Mai verboten.
Feuer ist vom 1. Oktober bis zum 14. Mai verboten.
Pflanzen sammeln ist vom 1. Oktober bis zum 14. Mai verboten.
Pilze sammeln ist vom 1. Oktober bis zum 14. Mai verboten.
Tiere füttern ist vom 1. Oktober bis zum 14. Mai verboten.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist vom 1. Oktober bis zum 14. Mai verboten.
21. Oktober 1985