Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Das Naturschutzgebiet „Rohrwiesenbachtal und Eisenberg bei Schlitz“ erstreckt sich entlang des Rohrwiesenbaches und seinen kleineren Zuflüssen in einem von naturnahem Laubwald geprägten Wald-Wiesental. In dem Mosaik aus feuchten bis nassen Wiesen und schützenswerten Laubwaldgesellschaften gedeihen zahlreiche Pflanzengesellschaften, mit zum Teil seltenen Arten, wie beispielsweise Orchideen und Seggen. Gleichzeitig bieten die abwechslungsreiche Pflanzenwelt und die Vielfalt an Biotoptypen, wie der Bach, kleinere Teiche, die Wald- und Offenlandbereiche einer großen Anzahl bedrohter Tierarten einen hochwertigen Lebensraum, der langfristig erhalten werden soll.
| Ort | Deutschland - Hessen - Vogelsbergkreis |
| Fläche | 29,28ha |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 7767c0be-190a-401d-97b2-b349fa66635c |
| Name und Abteilung |
Regierungspräsidium Gießen
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| Webseite | https://rp-giessen.hessen.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen Deutschland |
Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Schneeaktivitäten sind nur auf ausgewiesenen Flächen erlaubt.
Reiten ist verboten.
Wassersport ist verboten.
Baden ist verboten.
Übernachten ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht in ausgewiesenen Bereichen.
Bäume fällen oder verletzen ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Pilze sammeln ist verboten.
Mineralien und Fossilien sammeln ist verboten.
Angeln ist verboten.
Baden von Tieren ist verboten.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.