Betreten abseits der Wege ist verboten.
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
| Ort | Deutschland - Baden-Württemberg - Ravensburg |
| Webseite | https://rips-dienste.lubw.baden-wuerttemberg.de/rips/ripsservices/apps/naturschutz/schutzgebiete/steckbrief.aspx?id=939001000253 |
| Fläche | 1,10km² |
| Gründungsjahr | 1938 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 80cf2dff-8acb-487f-89ab-60bf013c5d18 |
| Name und Abteilung |
Regierungspräsidium Tübingen
Referat 56 - Naturschutz und Landschaftspflege |
| Webseite | https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpt/abt5/referat-56/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Konrad-Adenauer-Str. 20
72072 Tübingen Deutschland |
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Radfahren ist nur auf öffentlichen Straßen erlaubt.
Es ist verboten das Schutzgebiet außerhalb der öffentlichen Wege zu betreten oder zu befahren
Kraftfahrzeuge sind verboten.
Es ist verboten das Schutzgebiet außerhalb der öffentlichen Wege zu betreten oder zu befahren
Wassersport ist verboten.
Zelten ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Hunde sind verboten.
Es ist verboten Hunde frei laufen zu lassen.
Bäume fällen oder verletzen ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Pilze sammeln ist verboten.
Tiere füttern ist verboten.
Baden ist verboten.
Fotografieren und Filmen ist verboten.
7. Mai 2013