Betreten ist nur auf Wegen erlaubt.
Das Naturschutzgebiet Rodenbacher Bruch bewahrt eine vielfältige Landschaft mit Wäldern, Mooren, Sümpfen und Feuchtwiesen. Es ist ein bedeutender Lebensraum für seltene Pflanzen- und Tierarten sowie ein wichtiger Ort für die Wissenschaft.
Das Naturschutzgebiet Rodenbacher Bruch in Rheinland-Pfalz ist ein artenreicher Naturraum von besonderer Bedeutung. Es schützt eine vielfältige Mosaiklandschaft, die sich aus Wäldern, Gebüschen, Röhrichten, Großseggensümpfen sowie Flach- und Zwischenmooren zusammensetzt. Auch Grünland-, Borstgras-, Hochmoor-, Schwimm-, Tauchpflanzen- und Silbergras-Gesellschaften sowie einzigartige Quelltümpel (Limnokrenen) prägen das Gebiet. Diese Lebensräume dienen dem Erhalt seltener und gefährdeter Pflanzenarten, die hier ideale Bedingungen finden. Gleichzeitig bietet das Rodenbacher Bruch einen unverzichtbaren Rückzugsort für Tierarten, die an diese spezifischen Biotope gebunden sind. Die Unterschutzstellung dient zudem wissenschaftlichen Zwecken, um die natürlichen Prozesse und die Entwicklung dieser wertvollen Ökosysteme zu erforschen und zu verstehen.
| Ort | Deutschland - Rheinland-Pfalz - Kaiserslautern, Landkreis |
| Webseite | https://berichte.naturschutz.rlp.de/oneo/nsg/NSG-7300-056 |
| Fläche | 1,86km² |
| Gründungsjahr | 1981 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 63105f0b-6cf4-4236-bd28-5f0c9529cbac |
| Name und Abteilung |
Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz
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| Webseite | https://snu.rlp.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Diether-von-Isenburg-Straße 7
55116 Mainz Deutschland |
Betreten ist nur auf Wegen erlaubt.
Kraftfahrzeuge sind auf unbefestigten land- und forstwirtschaftlichen Wegen verboten.
Übernachten ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Pilze sammeln ist verboten.
Fotografieren und Filmen ist verboten.
Verboten ist es Tiere an ihren Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtsstätten aufzusuchen, zu fotografieren oder zu filmen.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.