Betreten abseits der Wege ist verboten.
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Die höchsten Wasserfälle des Bayerischen Waldes sind im Naturschutzgebiet "Riesloch" bei Bodenmais zu sehen. Es ist 32,9 ha groß und liegt im Staatswaldbereich bei Bodenmais. Im Jahr 1978 wurde auch der angrenzende Wald zum Naturwaldreservat erklärt. In einem insgesamt nun 47,7 ha großen Gebiet wird seitdem die Natur weitgehend sich selbst überlassen. Darüber hinaus ist diese ökologisch sehr wertvolle Schlucht FFH—Gebiet und somit Teil des Ländergrenzen übergreifenden Schutzgebietsnetzes „Natura 2000“. Als Schutzziel steht die Erhaltung einer im Bayerischen Wald geomorphologisch einmaligen Schlucht und eines gefällereichen Bergbachs im Vordergrund. Aber auch die urwaldartigen Bergmischwälder und Fichtenwälder sowie die bachbegleitenden Lebensgemeinschaften mit ihren faunistischen und floristischen Eiszeitrelikten sind besonders schutzwürdig. Bis auf die rechtmäßige Ausübung der Jagd und die für Erhaltung und Sicherung des Schutzgebiets notwendigen waldbaulichen Maßnahmen ist die Nutzung im NSG verboten.
| Ort | Deutschland - Bayern - Regen |
| Fläche | 33,38ha |
| Gründungsjahr | 1939 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | da04a81e-d80a-43db-b1ae-deac40d6f739 |
| Name und Abteilung |
Naturpark Bayerischer Wald e.V.
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| Webseite | http://naturpark-bayer-wald.de |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Info-Zentrum 3
94227 Zwiesel Deutschland |
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Rauchen ist verboten.
Bäume fällen oder verletzen ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Pilze sammeln ist verboten.
Mineralien und Fossilien sammeln ist verboten.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.
Regierung von Niederbayern - 28. März 1939