Betreten abseits der Wege ist verboten.
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
| Ort | Deutschland - Bayern - Schweinfurt, Landkreis |
| Fläche | 1,19km² |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 6f056522-890b-4b5e-ae91-aa1a96a9edcd |
| Name und Abteilung |
Landratsamt Schweinfurt
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| Webseite | https://www.landkreis-schweinfurt.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Schrammstraße 1
97421 Schweinfurt Deutschland |
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Radfahren ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Reiten ist verboten.
Kraftfahrzeuge sind nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Wasserfahrzeuge (ohne Motor) sind verboten.
Motorisierte Wasserfahrzeuge sind verboten.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.