Betreten ist nur auf Wegen erlaubt.
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
| Ort | Deutschland - Baden-Württemberg - Zollernalbkreis |
| Webseite | https://rips-dienste.lubw.baden-wuerttemberg.de/rips/ripsservices/apps/naturschutz/schutzgebiete/steckbrief.aspx?id=939001000138 |
| Fläche | 38,52ha |
| Gründungsjahr | 1986 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 46f6fc0c-cf91-48b2-9755-e71a741ed0e6 |
| Name und Abteilung |
Regierungspräsidium Tübingen
Referat 56 - Naturschutz und Landschaftspflege |
| Webseite | https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpt/abt5/referat-56/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Konrad-Adenauer-Str. 20
72072 Tübingen Deutschland |
Betreten ist nur auf Wegen erlaubt.
Radfahren ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Es ist verboten das Schutzgebiet außerhalb der Wege zu befahren
Kraftfahrzeuge sind verboten.
Es ist verboten das Schutzgebiet außerhalb der Wege zu befahren
Zelten ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
neu aufzuforsten oder auf andere Weise Pflanzen oder Pflanzenteile einzubringen, zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören. Nicht besonders geschützte wildwachsende Pflanzen dürfen zur Gestaltung des Fronleichnamfestes für nichtgewerbliche Zwecke gesammelt werden
Pilze sammeln ist verboten.
Tiere füttern ist verboten.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.
3. Dezember 1986