Rheinniederung zwischen Au am Rhein, Durmersheim und Rheinst

Naturschutzgebiet

Beschreibung & Karte

Überblick

Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.

Allgemeine Informationen

Verantwortliche Organisationen

Regeln

Betretungsverhalten

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Betreten ist nur auf Wegen erlaubt.

Motorisierte Aktivitäten

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Kraftfahrzeuge sind verboten.

Wasseraktivitäten

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Wassersport ist in ausgewiesenen Bereichen vom 1. März bis zum 30. Juni verboten.

Modellboote zu betreiben oder die Wasserflächen in der Zeit vom 1. März bis 30. Juni eines jeden Jahres auf den in der Karte gekennzeichneten Bereichen zu befahren

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Baden ist verboten.

Aufenthaltsaktivitäten

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Übernachten ist verboten.

Flugaktivitäten

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Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.

Generelles Verhalten

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Abfall entsorgen ist verboten.

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Feuer ist verboten.

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Für Hunde gilt Leinenpflicht.

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Pflanzen sammeln ist verboten.

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Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.

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