Rheinhänge von Burg Gutenfels bis zur Loreley

Naturschutzgebiet

Beschreibung & Karte

Überblick

Das Naturschutzgebiet Rheinhänge von Burg Gutenfels bis zur Loreley schützt einzigartige Xerothermbiotope des Mittelrheintals. Dazu gehören Felspartien, Trockenmauern und offene Flächen inmitten der geschichtsträchtigen Rheinkulturlandschaft.

Beschreibung

Das Naturschutzgebiet Rheinhänge von Burg Gutenfels bis zur Loreley ist ein bedeutendes Schutzgebiet in Rheinland-Pfalz. Es umfasst die beeindruckenden Landschaften entlang des rechten Rheinufers, von Burg Gutenfels bis zur legendären Loreley, und ist das größte Naturschutzgebiet im Rhein-Lahn-Kreis. Die Hauptaufgabe des Schutzes gilt den charakteristischen Lebensräumen des Mittelrhein-Durchbruchtales und seiner Seitentäler. Hierzu zählen insbesondere die seltenen Xerothermbiotope, die auf den sonnenexponierten Hängen gedeihen. Diese umfassen markante Felspartien, ausgedehnte offene und gehölzbestandene Flächen sowie historische Trockenmauern. Das Gebiet bewahrt diese sensiblen Ökosysteme, die spezialisierten Pflanzen und Tieren Heimat bieten, die an die warmen, trockenen Bedingungen angepasst sind. So trägt es zur reichen Biodiversität dieser kulturell und naturräumlich ikonischen Region bei.

Allgemeine Informationen

Verantwortliche Organisationen

Regeln

Betretungsverhalten

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Betreten abseits der Wege ist verboten.

Reitaktivitäten

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Reiten ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.

Bergaktivitäten

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Klettern ist verboten.

Aufenthaltsaktivitäten

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Zelten ist verboten.

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Lagern und Biwakieren ist verboten.

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Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.

Luftaktivitäten

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Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.

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Drohnen und Flugmodelle sind verboten.

Generelles Verhalten

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Abfall entsorgen ist verboten.

dtp_fire_forbidden_regular

Feuer ist verboten.

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Für Hunde gilt Leinenpflicht.

dtp_cuttingorinjuringtrees_forbidden_regular

Bäume fällen oder verletzen ist verboten.

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Pflanzen sammeln ist verboten.

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Pilze sammeln ist verboten.

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Fotografieren und Filmen ist verboten.

Verboten ist es Tiere an ihren Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtsstätten aufzusuchen, zu fotografieren oder zu filmen.

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