Laubhütte

Wildschutzgebiet

Beschreibung & Karte

Überblick

Wildschutzgebiete weisen die Landratsämter aus. Dort gelten zeitlich befristete Betretungsverbote und/oder Wegegebote. Zuwiderhandlungen können bestraft werden.

Allgemeine Informationen

Verantwortliche Organisationen

Regeln

Betretungsverhalten

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Betreten des Gebietes ist vom 15. November bis zum 15. April verboten.

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