Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Der „Reichloser Teich“ ist Teil der Teichlandschaft des Hohen Vogelsberges und umfasst das Gewässer sowie die umliegenden Grünlandflächen. Der Teich, welcher bereits seit über 300 Jahren bewirtschaftet wird, weist eine breite, gut entwickelte und periodisch trockenfallende Ufervegetation aus Röhricht- und Seggen-Gesellschaften auf. Begleitet werden diese von besonders schützenswerten Borstgrasrasen mit seltenen Pflanzenarten, Feuchtwiesen und Weidegrünland sowie strukturreichen Hecken. Das kleinräumige Mosaik aus den verschiedenen Biotoptypen bietet vielen, teils seltenen Tieren und Pflanzen wertvolle Rückzugsräume. Von besonderer und überregionaler Bedeutung ist der „Reichloser Teich“ für die Vogelwelt. Alljährlich kommen zahlreiche, teils bestandsbedrohte Vögel zum Brüten, zur Nahrungssuche, zum Mausern oder für einen Zwischenstopp auf dem Weg in die Sommer- und Winterquartiere ins Naturschutzgebiet.
| Ort | Deutschland - Hessen - Vogelsbergkreis |
| Fläche | 32,28ha |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | d3bf1241-f1fa-4a7f-b1de-729b36064fe0 |
| Name und Abteilung |
Regierungspräsidium Gießen
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| Webseite | https://rp-giessen.hessen.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen Deutschland |
Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Wintersport ist nur auf ausgewiesenen Flächen erlaubt.
Wassersport ist verboten.
Wasserfahrzeuge (ohne Motor) sind verboten.
Motorisierte Wasserfahrzeuge sind verboten.
Tauchen ist verboten.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht in ausgewiesenen Bereichen.
Bäume fällen oder verletzen ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Pilze sammeln ist verboten.
Mineralien und Fossilien sammeln ist verboten.
Angeln ist verboten.
Baden ist verboten.
Baden von Tieren ist verboten.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.
22. März 1995