Betreten ist nur auf Wegen erlaubt.
ausgenommen hiervon ist das nichtgewerbliche Sammeln von Pilzen und Beeren in der Zeit vom 01. August bis zum 30. Oktober eines jeden Jahres
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
| Ort | Deutschland - Brandenburg - Dahme-Spreewald, Oder-Spree, Spree-Neiße |
| Fläche | 27,94km² |
| Gründungsjahr | 1995 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | d38bb42a-19a3-459b-8551-6ab62e4dff07 |
| Name und Abteilung |
Umweltamt Landkreis Oder-Spree
untere Naturschutzbehörde |
| Webseite | https://www.landkreis-oder-spree.de/Wirtschaft-Ordnung/Umwelt/Untere-Naturschutzbeh%C3%B6rde/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Breitscheidstraße 5
15848 Beeskow Deutschland |
Betreten ist nur auf Wegen erlaubt.
ausgenommen hiervon ist das nichtgewerbliche Sammeln von Pilzen und Beeren in der Zeit vom 01. August bis zum 30. Oktober eines jeden Jahres
Reiten ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Kraftfahrzeuge sind nur auf öffentlichen Straßen erlaubt.
Wasserfahrzeuge (ohne Motor) sind verboten.
Motorisierte Wasserfahrzeuge sind verboten.
Nutzung von Schwimmhilfe (Surfbretter, Luftmatratze) ist verboten.
Baden ist verboten.
Übernachten ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Betreiben von Modellsport oder ferngesteuerten Modellen verboten
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Pilze sammeln ist vom 1. Januar bis zum 31. Juli verboten.
Das nichtgewerbliche Sammeln von Pilzen und Beeren ist in der Zeit vom 01. August bis zum 30. Oktober eines jeden Jahres erlaubt
Tiere füttern ist verboten.