Reicherskreuzer Heide und Schwansee

Naturschutzgebiet

Beschreibung & Karte

Überblick

Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.

Allgemeine Informationen

Verantwortliche Organisationen

Regeln

Betretungsverhalten

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Betreten ist nur auf Wegen erlaubt.

ausgenommen hiervon ist das nichtgewerbliche Sammeln von Pilzen und Beeren in der Zeit vom 01. August bis zum 30. Oktober eines jeden Jahres

Reitaktivitäten

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Reiten ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.

Motorisierte Aktivitäten

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Kraftfahrzeuge sind nur auf öffentlichen Straßen erlaubt.

Wasseraktivitäten

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Wasserfahrzeuge (ohne Motor) sind verboten.

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Motorisierte Wasserfahrzeuge sind verboten.

dtp_windsurfing_forbidden_regular

Nutzung von Schwimmhilfe (Surfbretter, Luftmatratze) ist verboten.

dtp_swimming_forbidden_regular

Baden ist verboten.

Aufenthaltsaktivitäten

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Übernachten ist verboten.

Generelles Verhalten

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Drohnen und Flugmodelle sind verboten.

Betreiben von Modellsport oder ferngesteuerten Modellen verboten

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Abfall entsorgen ist verboten.

dtp_fire_forbidden_regular

Feuer ist verboten.

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Für Hunde gilt Leinenpflicht.

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Pflanzen sammeln ist verboten.

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Pilze sammeln ist vom 1. Januar bis zum 31. Juli verboten.

Das nichtgewerbliche Sammeln von Pilzen und Beeren ist in der Zeit vom 01. August bis zum 30. Oktober eines jeden Jahres erlaubt

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Tiere füttern ist verboten.

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