Betreten ist nur auf Wegen erlaubt.
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
| Ort | Deutschland - Baden-Württemberg - Heidenheim |
| Webseite | https://rips-dienste.lubw.baden-wuerttemberg.de/rips/ripsservices/apps/naturschutz/schutzgebiete/steckbrief.aspx?id=929001000100 |
| Fläche | 6,29ha |
| Gründungsjahr | 1982 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 774d8fc8-4e3d-4186-9d05-a068cf6d15f6 |
| Name und Abteilung |
Regierungspräsidium Stuttgart
Referat 56 - Naturschutz und Landschaftspflege |
| Webseite | https://rp.baden-wuerttemberg.de/rps/abt5/ref56/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Ruppmannstraße 21
70565 Stuttgart Deutschland |
Betreten ist nur auf Wegen erlaubt.
Betreten des Gebietes ist auf ausgewiesenen Wegen vom 1. Februar bis zum 30. Juni verboten.
Insbesondere ist verboten: den Wald innerhalb des Schutzgebietes in der Zeit vom 1. Februar bis 30.Juni jeden Jahres auch auf Wegen zu betreten und außerhalb dieser Zeit die Waldwege zu verlassen.
Bespannte Fahrzeuge (Kutschen) sind verboten.
Kraftfahrzeuge sind verboten.
Übernachten ist verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Bäume fällen oder verletzen ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Fotografieren und Filmen ist verboten.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.
1. März 1982