Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Das Naturschutzgebiet „Ransberg bei Ober-Gleen“ liegt auf dem Scheitel des namensgebenden „Ransberges“ – einem Basaltrücken, dessen Hänge in südlicher und westlicher Richtung abfallen. Die Besonderheit des Gebietes liegt in der Vernetzung verschiedener, kleinräumiger Lebensraumtypen und Sonderstandorte, reichend von einem offengelassenen Basaltsteinbruch mit Felsvegetation über magere Halbtrocken- und Trockenrasen, ausgedehnte wertvolle Hecken und Gebüsche bis hin zu einer Streuobstwiese. Für zahlreiche, teils gefährdete Tier- und Pflanzenarten stellt das Naturschutzgebiet einen wichtigen Rückzugsraum in der sonst intensiven Ackerlandschaft dar.
| Ort | Deutschland - Hessen - Vogelsbergkreis |
| Fläche | 17,40ha |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | b39b6532-8251-440f-8690-8e27b0679a81 |
| Name und Abteilung |
Regierungspräsidium Gießen
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| Webseite | https://rp-giessen.hessen.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen Deutschland |
Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Schneeaktivitäten sind nur auf ausgewiesenen Flächen erlaubt.
Reiten ist verboten.
Übernachten ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht in ausgewiesenen Bereichen.
Bäume fällen oder verletzen ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Pilze sammeln ist verboten.
Mineralien und Fossilien sammeln ist verboten.
Tiere füttern ist verboten.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.
1. Oktober 1991