Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Das „Rabenscheider Holz“ liegt im Dreiländereck Hessen, Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen. Das Naturschutzgebiet umfasst naturnahe Waldbestände, Grünlandbereiche und den teils schluchtartig verlaufenden Ketzerbach. Von besonderem Wert ist der naturnahe Laubwald, welcher trotz historischer Holzknappheit und dem Bedarf an Weideflächen, immer fortbestehen konnte. Altbäume und im Wald belassenes Totholz bieten zahlreichen Vogel- und Insektenarten einen hochwertigen Lebensraum. Der südliche Teil des Naturschutzgebietes ist landschaftlich von der historischen und für den Westerwald typischen Nutzung des Grünlandes als Weiden für Schafe, Ziegen und Rinder geprägt. Die gemeindeeigenen Viehweiden wurden in dieser Form noch bis Mitte der 1970er Jahre genutzt. Im offenen Grünland wechseln sich trockene, feuchte und nasse Wiesenbereiche ab, auf denen besonders schutzwürdige, blütenreiche Pflanzengesellschaften gedeihen, die wiederum zahlreiche seltene Schmetterlinge anziehen.
| Ort | Deutschland - Hessen - Lahn-Dill-Kreis |
| Fläche | 57,27ha |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | e2c2863a-0b4a-4028-8b44-49758d83a2e5 |
| Name und Abteilung |
Regierungspräsidium Gießen
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| Webseite | https://rp-giessen.hessen.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen Deutschland |
Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Wintersport ist nur auf ausgewiesenen Flächen erlaubt.
Wassersport ist verboten.
Wasserfahrzeuge (ohne Motor) sind verboten.
Motorisierte Wasserfahrzeuge sind verboten.
Tauchen ist verboten.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht in ausgewiesenen Bereichen.
Bäume fällen oder verletzen ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Pilze sammeln ist verboten.
Mineralien und Fossilien sammeln ist verboten.
Tiere füttern ist verboten.
Angeln ist verboten.
Baden ist verboten.
Baden von Tieren ist verboten.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.
8. Dezember 1994