Betreten des Gebietes ist auf ausgewiesenen Wegen verboten.
Gilt für den Bereich des Strohner Märchen.
Das Naturschutzgebiet Pulvermaar mit Römerberg und Strohner Märchen bewahrt ein seltenes Maar, umgeben von der charakteristischen Vulkaneifellandschaft. Es schützt einzigartige geologische Formationen sowie seltene Pflanzen- und Tierarten.
Das Naturschutzgebiet Pulvermaar mit Römerberg und Strohner Märchen ist eine bedeutende Region in der Vulkaneifel. Im Mittelpunkt steht das Pulvermaar, eines der besterhaltenen Maare, dessen klares Wasser und ungestörte Uferzonen wertvolle Lebensräume für spezialisierte aquatische Flora und Fauna bieten. Die Erhaltung dieses einzigartigen Ökosystems ist ein zentraler Schutzzweck. Der Römerberg, der sich harmonisch in die Landschaft einfügt, trägt zur Bewahrung des kulturhistorischen Erbes bei und ist gleichzeitig Teil der schützenswerten Natur. Das Gebiet umfasst zudem das "Strohner Märchen", eine Bezeichnung, die auf eine besondere geologische Formation oder eine reizvolle Bachlandschaft hinweist, die für die Vulkaneifel typisch ist. Die vielfältigen Lebensräume, von den trockenen Hängen des Maar-Randes bis zu feuchten Bachläufen, beherbergen eine bemerkenswerte Vielfalt an Pflanzen und Tieren, die an die spezifischen Bedingungen der Vulkanlandschaft angepasst sind. Der Schutz dieser Arten und ihrer Lebensräume sowie die Bewahrung der gesamten geologischen Besonderheiten der Region sind die übergeordneten Ziele dieses Naturschutzgebietes.
| Ort | Deutschland - Rheinland-Pfalz - Vulkaneifel |
| Webseite | https://berichte.naturschutz.rlp.de/oneo/nsg/NSG-7100-121 |
| Fläche | 1,13km² |
| Gründungsjahr | 1984 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | acc5901f-cc17-49eb-928e-f1647ba77732 |
| Name und Abteilung |
Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz
|
| Webseite | https://snu.rlp.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Diether-von-Isenburg-Straße 7
55116 Mainz Deutschland |
Betreten des Gebietes ist auf ausgewiesenen Wegen verboten.
Gilt für den Bereich des Strohner Märchen.
Reiten ist verboten.
Kraftfahrzeuge sind nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Fahren und Parken ist nur auf den dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen und Plätzen erlaubt.
Wasserfahrzeuge (ohne Motor) sind verboten.
Gilt für den Bereich des Pulvermaares. Gemeindeeigene Tret- und Ruderboote (insgesamt maximal 40) und das Rettungsboot sind von diesem Verbot ausgenommen.
Motorisierte Wasserfahrzeuge sind verboten.
Gilt für den Bereich des Pulvermaares.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Feuer ist verboten.
Angeln ist an ausgewiesenen Stellen verboten.
in den ausgewiesenen Ruhezonen
Baden ist nur an ausgewiesenen Stellen erlaubt.
Gilt für den Bereich des Pulvermaares. Baden ist nur innerhalb der Badeanstalt erlaubt.