Poggenpohlsmoor

Naturschutzgebiet

Beschreibung & Karte

Überblick

In den 1930er wurde das Poggenpohlsmoor unter Schutz gestellt, um die dort damals vorhandene Moorfläche mit einem ungewöhnlich hohen Vorkommen an seltenen Pflanzen zu schützen. Wilhelm Meyer, der damalige Leiter des Botanischen Gartens in Oldenburg, bezeichnete das Poggenpohlsmoor unter den Mooren im Oldenburger Land als „Perle unter den Perlen“. Bemerkenswert ist auch, dass der gefährdete Moorfrosch hier noch heimisch sein soll, so dass das Poggenpohlsmoor seinem Namen noch alle Ehre macht – Poggenpohl (plattdeutsch) = Froschkuhle (hochdeutsch). Das Poggenpohlsmoor wird neben trockeneren Lebensräumen der Geest vor allem durch stark wasserbeeinflusste Biotope charakterisiert. Neben den hauptsächlich vorkommenden verschiedenen Ausprägungen von Mooren finden sich auch Geestquelltäler, Feuchtgrünlandflächen und weitere Lebensräume für zum Teil hochgradig gefährdete Tier- und Pflanzenarten.

Beschreibung

Ein Naturschutzgebiet ist laut Bundesnaturschutzgesetz ein rechtsverbindlich festgesetztes Gebiet, in dem ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft zur Erhaltung oder Wiederherstellung von Ökosystemen, aus wissenschaftlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit erforderlich ist. Handlungen, die zu einer Veränderung oder gar Beschädigung des Naturschutzgebietes führen können, sind verboten.

Allgemeine Informationen

Verantwortliche Organisationen

Regeln

Betretungsverhalten

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Betreten abseits der Wege ist verboten.

Reitaktivitäten

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Reiten ist verboten.

Motorisierte Aktivitäten

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Kraftfahrzeuge sind verboten.

Aufenthaltsaktivitäten

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Zelten ist verboten.

Luftaktivitäten

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Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.

Generelles Verhalten

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Feuer ist verboten.

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Für Hunde gilt Leinenpflicht.

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Bäume fällen oder verletzen ist verboten.

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Pflanzen sammeln ist verboten.

dtp_mushroomcollecting_forbidden_regular

Pilze sammeln ist verboten.

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Angeln ist verboten.

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Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.

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