Betreten ist nur auf Wegen erlaubt.
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
| Ort | Deutschland - Brandenburg - Uckermark |
| Fläche | 6,60km² |
| Gründungsjahr | 2004 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 8031a3d6-71fa-45a0-88b2-11d17ed0b895 |
| Name und Abteilung |
Naturparkverwaltung Uckermärkische Seen
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| Webseite | https://www.uckermaerkische-seen-naturpark.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Tramper Chaussee 2
16225 Eberswalde Deutschland |
Betreten ist nur auf Wegen erlaubt.
Reiten ist nur auf öffentlichen Straßen erlaubt.
Bespannte Fahrzeuge (Kutschen) sind nur auf öffentlichen Straßen erlaubt.
Kraftfahrzeuge sind nur auf öffentlichen Straßen erlaubt.
Wasserfahrzeuge (ohne Motor) sind nur in ausgewiesenen Bereichen erlaubt.
erlaubt am Platkowsee und erlaubt am Glambecksees mit höchstens zehn muskelkraftbetriebenen Booten außerhalb des in der Flurkarte und in der topografischen Karte gekennzeichneten Bereiches. Die Boote sind bei der unteren Naturschutzbehörde zu registrieren und einheitlich zu kennzeichnen;
Motorisierte Wasserfahrzeuge sind verboten.
Tauchen ist verboten.
Baden ist nur an ausgewiesenen Stellen erlaubt.
im Platkowsee und auf den in den topografischen Karten gekennzeichneten Bereichen im Glambecksee
Übernachten ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Pflanzen sammeln ist vom 1. Januar bis zum 30. Juni verboten.
Pilze sammeln ist vom 1. Januar bis zum 30. Juni verboten.
Tiere füttern ist verboten.
Angeln ist nur an ausgewiesenen Stellen erlaubt.
erlaubt ist die rechtmäßige Ausübung der Angelfischerei in der bisherigen Art und im bisherigen Umfang mit der Maßgabe, dass am Griebchensee nur vom Ufer oder von Eisflächen aus geangelt wird
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.