Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Das Naturschutzgebiet Peenetal von Jarmen bis Anklam schützt Flusstalmoore, Torfstiche, Bruchwälder und Wiesen. Es ist Lebensraum für Biber und Reiher und bewahrt eine einzigartige Naturlandschaft in Mecklenburg-Vorpommern.
Das Naturschutzgebiet Peenetal von Jarmen bis Anklam bewahrt eine ausgedehnte und vielfältige Flussauenlandschaft. Hier finden sich bedeutsame Torfstiche, wertvolle Flusstalmoore, Bruchwälder und weite Wiesenflächen. Diese vielfältigen Lebensräume bieten wichtigen Schutz für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten. Dazu gehören Biber, verschiedene Reiherarten sowie seltene Pflanzen, die beispielsweise am Pulsatillenhügel vorkommen. Der Schutz konzentriert sich auf den Erhalt der ökologischen Unversehrtheit dieser einzigartigen Ökosysteme, die Bewahrung der natürlichen Wasserhaushalte und die Sicherung der reichen Artenvielfalt. Das Gebiet ist ein wesentlicher Bestandteil des Naturerbes Mecklenburg-Vorpommerns und zeigt das dynamische Zusammenspiel von Wasser, Land und Leben in einer bemerkenswert unberührten Umgebung.
| Ort | Deutschland - Mecklenburg-Vorpommern - Vorpommern-Greifswald |
| Fläche | 34,14km² |
| Gründungsjahr | 2010 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 66a9a533-fb1c-4af3-b2ca-26ed7fd99428 |
| Name und Abteilung |
Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern
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| Webseite | https://www.lung.mv-regierung.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Goldberger Straße 12b
18273 Güstrow Deutschland |
Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Radfahren ist verboten.
Reiten ist verboten.
Kraftfahrzeuge sind verboten.
Wassersport ist in ausgewiesenen Bereichen verboten.
außerhalb der Bundeswasserstraße Peene die Gewässer mit Wasserfahrzeugen oder mit Sportgeräten jeder Art zu befahren oder an deren Ufer anzulegen,
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Mineralien und Fossilien sammeln ist verboten.
Tiere füttern ist verboten.
Angeln ist verboten.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.