Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Das Naturschutzgebiet Paschensee schützt einen abflusslosen, mesotroph-kalkarmen See, umgeben von Wäldern und Versumpfungsmooren. Es ist ein wichtiger Bestandteil des Natura 2000 Netzwerks für seltene Lebensraumtypen und Vogelarten in der Nossentiner/Schwinzer Heide.
Das Naturschutzgebiet Paschensee im Naturpark Nossentiner/Schwinzer Heide schützt eine besondere Seen- und Waldlandschaft. Im Zentrum liegt der Paschensee, ein abflussloser, mesotroph-kalkarmer See, der von ausgedehnten Waldgebieten umgeben ist. Angrenzende Versumpfungsmoore am Ufer bieten seltene Lebensräume. Diese einzigartige Kombination aus See, Wald und Feuchtgebieten ist ein wertvoller Bestandteil des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000. Das Gebiet ist sowohl als Fauna-Flora-Habitat-Gebiet (FFH) für seine spezifischen Lebensraumtypen als auch als Europäisches Vogelschutzgebiet von großer Bedeutung, da es vielen Vogelarten wichtige Brut-, Rast- und Nahrungsgebiete bietet. Die Landschaftspflege, insbesondere die Offenhaltung ehemaliger Waldweideflächen durch Beweidung, trägt zum Erhalt der Artenvielfalt bei. Das Gebiet lädt dazu ein, die natürliche Schönheit und die geschützten Lebensräume entlang der vorhandenen Wege zu beobachten und die besondere Atmosphäre dieses Rückzugsortes zu erleben.
| Ort | Deutschland - Mecklenburg-Vorpommern - Ludwigslust-Parchim |
| Fläche | 2,24km² |
| Gründungsjahr | 1982 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | bda31b0a-3ae3-4f2d-bfeb-38bd987fe14d |
| Name und Abteilung |
Naturpark Nossentiner/Schwinzer Heide
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| Webseite | https://www.naturpark-nossentiner-schwinzer-heide.de |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Ziegenhorn 1
19395 Plau OT Karow Deutschland |
| Name und Abteilung |
Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern
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| Webseite | https://www.lung.mv-regierung.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Goldberger Straße 12b
18273 Güstrow Deutschland |
Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Kraftfahrzeuge sind verboten.
Wassersport ist verboten.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Mineralien und Fossilien sammeln ist verboten.
Tiere füttern ist verboten.
Angeln ist verboten.
Baden ist verboten.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.
7. November 1996