Ostfriesische Seemarsch zwischen Norden und Esens

Landschaftsschutzgebiet

Beschreibung & Karte

Beschreibung

Das im Naturraum „Ostfriesische Seemarsch und Inseln“ gelegene Gebiet umfasst landwirtschaftlich genutzte, weitgehend offene und gehölzfreie sowie nur sehr dünn besiedelte Marschflächen. Es grenzt im Norden - nur vom Hauptdeich getrennt- unmittelbar an den Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer, der sich in Teilbereichen mit einem Saum aus Sommerpoldern dem Hauptdeich anschließt. Insgesamt zieht sich das Vogelschutzgebiet V 63 streifenartig entlang des Hauptdeiches von Norddeich im Westen bis Neuharlingersiel im Osten. Die junge Marsch der deichnahen Zone wird überwiegend als Ackerland genutzt. Wintergetreide und Winterraps überwiegen in der Palette der Anbaufrüchte. Entwässerungsgräben zur Parzellenentwässerung und breite Vorfluter mit ihren Röhrichtsäumen strukturieren das Landschaftsbild. Die in der Regel weiter von der Deichlinie entfernt liegenden älteren Marschenböden sind Standorte für Grünland verschiedener Ausprägungen. Weitere charakteristische und markante Bestandteile sind die Grüppensysteme auf den Flächen und das schilfbewachsene Grabennetz sowie verschieden große Marschgewässer, naturnahe Stillgewässer und ehemalige Kleientnahmestellen. Das Gebiet stellt sich als großflächig offener, größtenteils störungsarmer Raum dar.

Allgemeine Informationen

Verantwortliche Organisationen

Regeln

Motorisierte Aktivitäten

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Kraftfahrzeuge sind nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.

Aufenthaltsaktivitäten

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Zelten ist nur auf ausgewiesenen Plätzen erlaubt.

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Lagern und Biwakieren ist verboten.

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Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist nur auf ausgewiesenen Plätzen erlaubt.

Flugaktivitäten

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Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.

Generelles Verhalten

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Drohnen und Flugmodelle sind verboten.

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Abfall entsorgen ist verboten.

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Für Hunde gilt Leinenpflicht:
  • dtp_officiallypublicdedicatedstreetsplaces_allowed_regular

    auf öffentlichen Plätzen vom 16. Juli bis zum 31. März.

    Hunde dürfen nur auf Straßen und Wegen sowie auf Hof- und Siedlungsflächen ohne Leine geführt werden.

  • dtp_totalareaoftheterritory_allowed_regular

    vom 1. April bis zum 15. Juli.

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Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.

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