Betreten abseits der Wege ist vom 1. März bis zum 15. Oktober verboten.
Die Osterseen mit den Landschaftsteilen „Nördliche Osterseen“, „Frechensee“ und „Südliche Osterseen“ sind das Resultat des Eiszerfalls im Stammbecken des Würmgletschers.
Das 1.093 Hektar große Naturschutzgebiet bietet aufgrund seiner Geologie und der hydrologischen Verhältnisse eine herausragende Vielfalt an Gewässern mit Verlandungszonen, ausgedehnten Mooren, naturnahen Wäldern und blumenreichen Magerrasen. Es ist Wuchsort zahlreicher seltener Pflanzengesellschaften und Lebensraum vieler bedrohter Tier- und Pflanzenarten.
| Ort | Deutschland - Bayern - Weilheim-Schongau |
| Fläche | 10,92km² |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | fb33a064-c8f4-4b40-aeea-6917843b83c2 |
| Name und Abteilung |
Landratsamt Weilheim-Schongau
Umweltschutzverwaltung |
| Webseite | https://www.weilheim-schongau.de |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Pütrichstraße 8
82362 Weilheim i. OB Deutschland |
Betreten abseits der Wege ist vom 1. März bis zum 15. Oktober verboten.
Reiten ist nur auf öffentlichen Straßen erlaubt.
Kraftfahrzeuge sind nur auf öffentlichen Straßen erlaubt.
Wasserfahrzeuge (ohne Motor) sind nur in ausgewiesenen Bereichen erlaubt.
Motorisierte Wasserfahrzeuge sind verboten.
Nutzung von Schwimmhilfe (Surfbretter, Luftmatratze) ist nur in ausgewiesenen Bereichen erlaubt.
Zelten ist verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Bäume fällen oder verletzen ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Baden ist nur an ausgewiesenen Stellen erlaubt.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist nur an ausgewiesenen Stellen erlaubt.