Betreten abseits der Wege ist verboten.
| Ort | Deutschland - Baden-Württemberg - Zollernalbkreis |
| Webseite | https://rips-dienste.lubw.baden-wuerttemberg.de/rips/ripsservices/apps/naturschutz/schutzgebiete/steckbrief.aspx?id=939001000281 |
| Fläche | 4,77ha |
| Gründungsjahr | 2001 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 08adcb0c-242d-4730-9cc0-e8870f633133 |
| Name und Abteilung |
Regierungspräsidium Tübingen
Referat 56 - Naturschutz und Landschaftspflege |
| Webseite | https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpt/abt5/referat-56/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Konrad-Adenauer-Str. 20
72072 Tübingen Deutschland |
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Radfahren ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Insbesondere bei Erholung, Freizeit und Sport ist es verboten das Gebiet im Wald außerhalb befestigter Wege von mindestens 2 Metern Breite mit Fahrrädern zu befahren.
Reiten ist verboten.
Insbesondere bei Erholung, Freizeit und Sport ist es verboten auf unbefestigten Wegen und auf befestigten Wegen mit einer Breite von weniger als 3 Meter zu reiten. Das Reiten in Gruppen mit mehr als 8 Personen ist ebenfalls verboten.
Kraftfahrzeuge sind verboten.
Insbesondere bei Erholung, Freizeit und Sport ist es verboten das Gebiet außerhalb der öffentlichen Straßen mit motorisierten Fahrzeugen aller Art zu befahren, ausgenommen Krankenfahrstühle.
Zelten ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Hunde sind verboten.
Feuer ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Pilze sammeln ist verboten.
Tiere füttern ist verboten.
Fotografieren und Filmen ist verboten.
Zum Schutz von Tieren und Pflanzen ist es verboten wild lebende Tiere an ihren Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtsstätten durch Aufsuchen, Fotografieren, Filmen oder ähnliche Handlungen zu stören.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.
16. Januar 2001