Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Das Naturschutzgebiet „Ohmaue/Igelsrain“ liegt in einem Talabschnitt des Vorderen Vogelsberges. Es umfasst ein natürliches Fließgewässer-Auen-Ökosystem, wie es heute nur noch selten zu finden ist. Der naturnahe, mäandrierende Bachlauf der Ohm wird von einem typischen Schwarzerlen-Saum durch das Tal begleitet. Angrenzend gedeihen zeitweise vom Bach überstaute sowie stark vom Grundwasser beeinflusste, artenreiche Feuchtwiesen und Seggen-Ried-Gesellschaften, welche sich mit trockenem Grünland abwechseln. In den westlichen Randbereichen des Bachtals gedeiht darüber hinaus ein besonderer Hangwald, in welchem sich durch den Austritt mehrerer Quellen ein Hainmieren-Erlen- und Erlen-Eschen-Feuchtwald ausbilden konnte. Hier kommt es im Frühling außerdem zur beeindruckenden und einzigartigen Massenblüte des seltenen Märzenbechers. Die „Ohmaue/Igelsrain“ bietet auch vielen Tieren einen abwechslungsreichen Lebensraum. Von besonderer Bedeutung ist das Gebiet als Brut-, Nahrungs- und Rastgebiet für zahlreiche, vor allem an Feuchtgebiete gebundene Vogelarten, wie beispielsweise die Bekassine. Aber auch die Insektenlebensgemeinschaften sind in der „Ohmaue/Igelsrain“ vielfältig.
| Ort | Deutschland - Hessen - Vogelsbergkreis |
| Fläche | 1,44km² |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 557f28a1-4823-449e-943b-afb81c81dc57 |
| Name und Abteilung |
Regierungspräsidium Gießen
|
| Webseite | https://rp-giessen.hessen.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen Deutschland |
Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Wintersport ist nur auf ausgewiesenen Flächen erlaubt.
Reiten ist verboten.
Wassersport ist verboten.
Wasserfahrzeuge (ohne Motor) sind verboten.
Motorisierte Wasserfahrzeuge sind verboten.
Tauchen ist verboten.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht in ausgewiesenen Bereichen.
Bäume fällen oder verletzen ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Pilze sammeln ist verboten.
Mineralien und Fossilien sammeln ist verboten.
Tiere füttern ist verboten.
Angeln ist verboten.
Die Ausübung der Angelfischerei am nördlichen bzw. östlichen Ohmufer in der Zeit vom 16. Juni bis 15. März durch maximal drei Angler in der Gemarkung Niedergemünden und maximal vier Angler in der Gemarkung Homberg (Ohm), ohne Einsetzen von Fischen, auf der Grundlage jährlicher Erlaubnisscheine, welche im Rahmen des Pachtvertrages auszugeben sind, ist gestattet. Siehe Verordnung über das Naturschutzgebiet Ohmaue/Igelsrain § 4.
Baden ist verboten.
Baden von Tieren ist verboten.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.
30. August 1993