Betreten abseits der Wege ist verboten.
Die Östliche Pfälzer Moorniederung ist ein Naturschutzgebiet mit Mooren, Grünland und naturnahen Wäldern. Es bewahrt einen großen Feuchtlebensraum für seltene Pflanzen und Tiere und ist von besonderer Eigenart und Schönheit.
Die Östliche Pfälzer Moorniederung ist ein wichtiges Naturschutzgebiet in Rheinland-Pfalz, das eine beeindruckende Vielfalt an Lebensräumen schützt. Das Gebiet umfasst ausgedehnte Moore, weitreichendes extensives Grünland, naturnahe Wälder und eine Vielzahl von Gewässern. Es bildet einen großen zusammenhängenden Feuchtlebensraum, der als Rückzugsort für zahlreiche typische, seltene und gefährdete wildwachsende Pflanzen- sowie wildlebende Tierarten dient. Die Unterschutzstellung trägt dazu bei, diesen einzigartigen Naturraum mit seiner besonderen Eigenart, Seltenheit und herausragenden Schönheit zu erhalten und weiterzuentwickeln, auch in Ergänzung zu seinem westlichen Teil.
| Ort | Deutschland - Rheinland-Pfalz - Kaiserslautern, Kreisfreie Stadt, Kaiserslautern, Landkreis |
| Webseite | https://berichte.naturschutz.rlp.de/oneo/nsg/NSG-7300-202 |
| Fläche | 13,85km² |
| Gründungsjahr | 1990 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | ba8f0511-0afc-4661-abbb-2989b022ae8d |
| Name und Abteilung |
Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz
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| Webseite | https://snu.rlp.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Diether-von-Isenburg-Straße 7
55116 Mainz Deutschland |
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Radfahren ist nur auf öffentlichen Straßen erlaubt.
Reiten ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Bespannte Fahrzeuge (Kutschen) sind verboten.
Kraftfahrzeuge sind nur auf öffentlichen Straßen erlaubt.
Wassersport ist verboten.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Bäume fällen oder verletzen ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Pilze sammeln ist verboten.
Angeln ist verboten.
Baden ist verboten.
Fotografieren und Filmen ist verboten.
Säugetiere und Vögel am Bau oder im Nestbereich zu fotografieren
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.