Betreten ist nur auf Wegen erlaubt.
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
| Ort | Deutschland - Brandenburg - Oder-Spree, Spree-Neiße |
| Fläche | 5,99km² |
| Gründungsjahr | 2004 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | e2eeeed4-31f5-4d2a-ad82-237c87bfee46 |
| Name und Abteilung |
Umweltamt Landkreis Oder-Spree
untere Naturschutzbehörde |
| Webseite | https://www.landkreis-oder-spree.de/Wirtschaft-Ordnung/Umwelt/Untere-Naturschutzbeh%C3%B6rde/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Breitscheidstraße 5
15848 Beeskow Deutschland |
Betreten ist nur auf Wegen erlaubt.
Reiten ist nur auf öffentlichen Straßen erlaubt.
Kraftfahrzeuge sind nur auf öffentlichen Straßen erlaubt.
Wasserfahrzeuge (ohne Motor) sind nur in ausgewiesenen Bereichen erlaubt.
Benutzung von Wasserfahrzeugen aller Art außerhalb der Bundeswasserstraße oder der Landeswasserstraße verboten
Motorisierte Wasserfahrzeuge sind nur in ausgewiesenen Bereichen erlaubt.
Benutzung von Wasserfahrzeugen aller Art außerhalb der Bundeswasserstraße oder der Landeswasserstraße verboten
Nutzung von Schwimmhilfe (Surfbretter, Luftmatratze) ist nur in ausgewiesenen Bereichen erlaubt.
Nutzung von Surfbrettern oder Luftmatratzen außerhalb der Bundeswasserstraße oder der Landeswasserstraße verboten
Tauchen ist nur an ausgewiesenen Stellen erlaubt.
Tauchen außerhalb der Bundeswasserstraße oder der Landeswasserstraße verboten
Baden ist nur an ausgewiesenen Stellen erlaubt.
Baden außerhalb der Bundeswasserstraße oder der Landeswasserstraße verboten
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
ausgenommen ist das saisonale Aufstellen von Wohnwagen für die Schäferei
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Betreiben von Modellsport oder ferngesteuerten Modellen verboten
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Angeln ist an ausgewiesenen Stellen verboten.
Die Angelfischerei ist an der Strom-Oder und an den Gewässern des Deichvorlandes in der Zeit vom 15. März bis 15. August eines jeden Jahres in den in den topografischen Karten gemäß § 2 Abs. 2 eingezeichneten Abschnitten von Deich-Kilometer 3,0 bis 6,0 und von Deichkilometer 9,0 bis 10,4 unzulässig
24. Mai 2004