Oder-Neiße

Naturschutzgebiet

Beschreibung & Karte

Überblick

Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.

Allgemeine Informationen

Verantwortliche Organisationen

Regeln

Betretungsverhalten

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Betreten ist nur auf Wegen erlaubt.

Reitaktivitäten

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Reiten ist nur auf öffentlichen Straßen erlaubt.

Motorisierte Aktivitäten

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dtp_officiallypublicdedicatedstreetsplaces_allowed_regular

Kraftfahrzeuge sind nur auf öffentlichen Straßen erlaubt.

Wasseraktivitäten

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Wasserfahrzeuge (ohne Motor) sind nur in ausgewiesenen Bereichen erlaubt.

Benutzung von Wasserfahrzeugen aller Art außerhalb der Bundeswasserstraße oder der Landeswasserstraße verboten

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dtp_designatedpathsplaces_allowed_regular

Motorisierte Wasserfahrzeuge sind nur in ausgewiesenen Bereichen erlaubt.

Benutzung von Wasserfahrzeugen aller Art außerhalb der Bundeswasserstraße oder der Landeswasserstraße verboten

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dtp_designatedpathsplaces_allowed_regular

Nutzung von Schwimmhilfe (Surfbretter, Luftmatratze) ist nur in ausgewiesenen Bereichen erlaubt.

Nutzung von Surfbrettern oder Luftmatratzen außerhalb der Bundeswasserstraße oder der Landeswasserstraße verboten

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dtp_designatedpathsplaces_allowed_regular

Tauchen ist nur an ausgewiesenen Stellen erlaubt.

Tauchen außerhalb der Bundeswasserstraße oder der Landeswasserstraße verboten

dtp_swimming_allowed_regular

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Baden ist nur an ausgewiesenen Stellen erlaubt.

Baden außerhalb der Bundeswasserstraße oder der Landeswasserstraße verboten

Aufenthaltsaktivitäten

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Zelten ist verboten.

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Lagern und Biwakieren ist verboten.

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Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.

ausgenommen ist das saisonale Aufstellen von Wohnwagen für die Schäferei

Generelles Verhalten

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Drohnen und Flugmodelle sind verboten.

Betreiben von Modellsport oder ferngesteuerten Modellen verboten

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Abfall entsorgen ist verboten.

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Feuer ist verboten.

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Für Hunde gilt Leinenpflicht.

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Pflanzen sammeln ist verboten.

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Angeln ist an ausgewiesenen Stellen verboten.

Die Angelfischerei ist an der Strom-Oder und an den Gewässern des Deichvorlandes in der Zeit vom 15. März bis 15. August eines jeden Jahres in den in den topografischen Karten gemäß § 2 Abs. 2 eingezeichneten Abschnitten von Deich-Kilometer 3,0 bis 6,0 und von Deichkilometer 9,0 bis 10,4 unzulässig

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