Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Das „Obere Verstal“ gehört zum südlichen Teil des Gladenbacher Berglandes und umfasst ein einzigartiges Mosaik besonderer Lebensräume, das für eine Vielzahl bedrohter Tier- und Pflanzenarten von großer Bedeutung ist. Dieses Mosaik setzt sich aus naturnahen Fließgewässern – der Vers und ihrer Seitenbäche – mit typischem Erlensaum und gewässerbegleitenden Wiesenbereichen sowie Hecken, Gebüschen und kleinen Waldbeständen zusammen. Die Grünländer sind auf Grund unterschiedlichen Wassereinflusses frisch bis nass, teils sogar sumpfig. Gemeinsam mit einer kleinräumigen Verteilung von Nährstoffen bieten sich spezifische Standortbedingungen für seltene und schützenswerte Pflanzengesellschaften, wie Seggen-Gesellschaften, Pfeifengras-Wiesen und Hochstaudenfluren. Das Blütenangebot der artenreichen Wiesenbereiche fördert das Vorkommen vieler Insekten, vor allem von Heuschrecken und Schmetterlingen. Die Gehölzstrukturen entlang der Gewässer sowie eingestreute Hecken und Gebüsche dienen vielen Vogelarten als wertvolle Brutplätze. Das „Obere Verstal“ wird aber auch von vielen Nahrungsgästen aufgesucht. Insgesamt konnten im Gebiet 78 Vogelarten nachgewiesen werden.
| Ort | Deutschland - Hessen - Gießen, Landkreis |
| Fläche | 84,94ha |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 617d8e3f-64a0-435b-92fc-2762497ed29c |
| Name und Abteilung |
Regierungspräsidium Gießen
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| Webseite | https://rp-giessen.hessen.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen Deutschland |
Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Wintersport ist nur auf ausgewiesenen Flächen erlaubt.
Wassersport ist verboten.
Wasserfahrzeuge (ohne Motor) sind verboten.
Motorisierte Wasserfahrzeuge sind verboten.
Tauchen ist verboten.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht in ausgewiesenen Bereichen.
Bäume fällen oder verletzen ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Pilze sammeln ist verboten.
Mineralien und Fossilien sammeln ist verboten.
Angeln ist verboten.
Folgende extensive fischereiliche Maßnahmen sind gestattet: Die Ausübung der Angelfischerei an der Vers in der Zeit vom 16. Juli bis 28. Februar und die Ausübung der Angelfischerei an den wasserrechtlich genehmigten Teichen sind gestattet. Siehe Verordnung über das Naturschutzgebiet Oberes Verstal § 4.
Baden ist verboten.
Baden von Tieren ist verboten.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.
3. November 1997