Oberes Verstal

Naturschutzgebiet

Beschreibung & Karte

Überblick

Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.

Beschreibung

Das „Obere Verstal“ gehört zum südlichen Teil des Gladenbacher Berglandes und umfasst ein einzigartiges Mosaik besonderer Lebensräume, das für eine Vielzahl bedrohter Tier- und Pflanzenarten von großer Bedeutung ist. Dieses Mosaik setzt sich aus naturnahen Fließgewässern – der Vers und ihrer Seitenbäche – mit typischem Erlensaum und gewässerbegleitenden Wiesenbereichen sowie Hecken, Gebüschen und kleinen Waldbeständen zusammen. Die Grünländer sind auf Grund unterschiedlichen Wassereinflusses frisch bis nass, teils sogar sumpfig. Gemeinsam mit einer kleinräumigen Verteilung von Nährstoffen bieten sich spezifische Standortbedingungen für seltene und schützenswerte Pflanzengesellschaften, wie Seggen-Gesellschaften, Pfeifengras-Wiesen und Hochstaudenfluren. Das Blütenangebot der artenreichen Wiesenbereiche fördert das Vorkommen vieler Insekten, vor allem von Heuschrecken und Schmetterlingen. Die Gehölzstrukturen entlang der Gewässer sowie eingestreute Hecken und Gebüsche dienen vielen Vogelarten als wertvolle Brutplätze. Das „Obere Verstal“ wird aber auch von vielen Nahrungsgästen aufgesucht. Insgesamt konnten im Gebiet 78 Vogelarten nachgewiesen werden.

Allgemeine Informationen

Verantwortliche Organisationen

Regeln

Betretungsverhalten

dtp_enteringthearea_allowed_regular

dtp_designatedpathsplaces_allowed_regular

Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.

dtp_enteringoffthebeatenpath_forbidden_regular

Betreten abseits der Wege ist verboten.

Schneeaktivitäten

dtp_wintersport_allowed_regular

dtp_designatedpathsplaces_allowed_regular

Wintersport ist nur auf ausgewiesenen Flächen erlaubt.

Wasseraktivitäten

dtp_watersport_forbidden_regular

Wassersport ist verboten.

dtp_watercraftswithoutmotor_forbidden_regular

Wasserfahrzeuge (ohne Motor) sind verboten.

dtp_watercraftsmotorized_forbidden_regular

Motorisierte Wasserfahrzeuge sind verboten.

dtp_diving_forbidden_regular

Tauchen ist verboten.

Aufenthaltsaktivitäten

dtp_camping_forbidden_regular

Zelten ist verboten.

dtp_campingbivouac_forbidden_regular

Lagern und Biwakieren ist verboten.

dtp_campingvehicletrailer_forbidden_regular

Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.

Luftaktivitäten

dtp_airsport_forbidden_regular

Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.

dtp_dronesmodelplanes_forbidden_regular

Drohnen und Flugmodelle sind verboten.

Generelles Verhalten

dtp_disposingofwaste_forbidden_regular

Abfall entsorgen ist verboten.

dtp_fire_forbidden_regular

Feuer ist verboten.

dtp_dogswithleash_allowed_regular

dtp_designatedpathsplaces_allowed_regular

Für Hunde gilt Leinenpflicht in ausgewiesenen Bereichen.

dtp_cuttingorinjuringtrees_forbidden_regular

Bäume fällen oder verletzen ist verboten.

dtp_collectingplants_forbidden_regular

Pflanzen sammeln ist verboten.

dtp_mushroomcollecting_forbidden_regular

Pilze sammeln ist verboten.

dtp_collectingmineralsfossils_forbidden_regular

Mineralien und Fossilien sammeln ist verboten.

dtp_fishing_forbidden_regular

Angeln ist verboten.

Folgende extensive fischereiliche Maßnahmen sind gestattet: Die Ausübung der Angelfischerei an der Vers in der Zeit vom 16. Juli bis 28. Februar und die Ausübung der Angelfischerei an den wasserrechtlich genehmigten Teichen sind gestattet. Siehe Verordnung über das Naturschutzgebiet Oberes Verstal § 4.

dtp_swimming_forbidden_regular

Baden ist verboten.

dtp_bathinganimals_forbidden_regular

Baden von Tieren ist verboten.

dtp_noisetaperecordersplayers_forbidden_regular

Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.

Einen Fehler melden